1. Mose 23, 18

Das erste Buch Mose, Genesis

Kapitel: 23, Vers: 18

1. Mose 23, 17
1. Mose 23, 19

Luther 1984:vor den Augen der Hetiter und aller, die beim Tor seiner Stadt versammelt waren.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):dem Abraham rechtskräftig als Eigentum abgetreten im Beisein der Hethiter, soviele ihrer ins Tor seiner Stadt gekommen waren-1-. -1) vgl. Anm. zu 1. Mose 23, 10.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:als Besitz an Abraham vor den Augen der Söhne Het, vor allen, die ins Tor seiner Stadt gekommen waren-a-. -a) 1. Mose 34, 24.
Schlachter 1952:Abraham zum Eigentum bestätigt vor den Augen der Hetiter und aller, die zum Tor seiner Stadt eingingen.
Schlachter 2000 (05.2003):dem Abraham als Eigentum bestätigt vor den Augen der Hetiter und aller, die zum Tor seiner Stadt eingingen.
Zürcher 1931:Abrahams Eigentum in Gegenwart der Hethiter, aller, die im Tore seiner Stadt erschienen waren.
Luther 1912:daß die Kinder Heth zusahen und alle, die zu seiner Stadt Tor aus und ein gingen.
Buber-Rosenzweig 1929:vor den Augen der Söhne Chets, aller die Zugang hatten zum Torrat seiner Stadt.
Tur-Sinai 1954:Abraham zum Eigentum vor den Augen der Söhne Hets, vor allen, die ans Tor der Stadt kamen.
Luther 1545 (Original):das die kinder Heth zusahen, vnd alle die zu seiner Stadthor aus vnd ein giengen.
Luther 1545 (hochdeutsch):daß die Kinder Heths zusahen und alle, die zu seiner Stadt Tor aus und ein gingen.
NeÜ 2024:Vor den Augen aller Männer, die im Tor versammelt waren, wurde es als Eigentum Abrahams bestätigt.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):dem Abraham als Eigentum zu - vor den Augen der Söhne Hets, vor allen, die durch das Tor seiner Stadt gekommen waren.
English Standard Version 2001:to Abraham as a possession in the presence of the Hittites, before all who went in at the gate of his city.
King James Version 1611:Unto Abraham for a possession in the presence of the children of Heth, before all that went in at the gate of his city.
Westminster Leningrad Codex:לְאַבְרָהָם לְמִקְנָה לְעֵינֵי בְנֵי חֵת בְּכֹל בָּאֵי שַֽׁעַר עִירֽוֹ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:23, 17: Mit den Worten der Geschäftsschließung, der sorgfältigen Beschreibung des Besitzes und der Zahlung des vereinbarten Preises, was alles vor Zeugen und an einem für Geschäfte geeigneten Ort ausgeführt wurde, ging das Eigentum des Landes offiziell auf Abraham über. Das war auch Jahre später, zur Zeit Jakobs, noch bindend (49, 29-32; 50, 12.13).



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