Luther 1984: | eine Frau auf dreißig Lot Silber. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | ist es aber eine weibliche Person, so soll der Schätzungswert dreißig Schekel betragen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn es eine Frau-1- ist, dann sei die Schätzung dreißig Schekel. -1) w: eine weibliche (Person). |
Schlachter 1952: | Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ist es aber eine Frau, so sollst du sie auf 30 Schekel schätzen. |
Zürcher 1931: | Ist es aber ein Weib, so soll deine Schätzung dreissig Lot Silber betragen. |
Luther 1912: | ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ists ein Weibliches, sei der Richtwert dreißig Gewicht. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn es aber ein Weibliches ist, so sei die Bewertung dreißig Schekel. |
Luther 1545 (Original): | Ein Weibsbilde auff dreissig sekel. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | ein Weibsbild auf dreißig Sekel. |
NeÜ 2024: | Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Schekel. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ist es aber eine weibliche [Person], sei die Schätzung dreißig Schekel. |
English Standard Version 2001: | If the person is a female, the valuation shall be thirty shekels. |
King James Version 1611: | And if it [be] a female, then thy estimation shall be thirty shekels. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם נְקֵבָה הִוא וְהָיָה עֶרְכְּךָ שְׁלֹשִׁים שָֽׁקֶל |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt. |