Luther 1984: | wahrlich, ihr sollt nicht in das Land kommen, über das ich meine Hand zum Schwur erhoben habe, euch darin wohnen zu lassen, außer Kaleb, dem Sohn Jefunnes, und Josua, dem Sohn Nuns. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ihr sollt nimmermehr in das Land kommen, das ich euch durch einen Eid zum Wohnsitz zugesagt habe, keiner außer Kaleb, dem Sohne Jephunne's, und Josua, dem Sohne Nuns. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Niemals sollt ihr in das Land kommen-1-, in dem euch wohnen zu lassen ich meine Hand (zum Schwur) erhoben habe-a-, außer Kaleb, dem Sohn des Jefunne, und Josua, dem Sohn des Nun! -1) w: Wenn ihr in das Land kommen werdet, (dann . . .); weiter s. Anm. zu V. 23. a) Psalm 95, 11. |
Schlachter 1952: | keiner von euch soll in das Land kommen, darüber ich meine Hand aufgehoben habe, daß ich euch darin wohnen ließe, ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, und Josua, der Sohn Nuns. |
Schlachter 2000 (05.2003): | keiner von euch soll in das Land kommen, über dem ich meine Hand erhoben habe, um euch darin wohnen zu lassen — ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, und Josua, der Sohn Nuns! |
Zürcher 1931: | Ihr sollt nicht in das Land kommen, das ich euch zum Wohnsitz geben wollte, wie ich geschworen habe, keiner ausser Kaleb, dem Sohne Jephunnes, und Josua, dem Sohne Nuns. |
Luther 1912: | sollt nicht in das Land kommen, darüber ich meine Hand gehoben habe, daß ich euch darin wohnen ließe, außer Kaleb, dem Sohn Jephunnes, und Josua, dem Sohn Nuns. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Kommt ihr je in das Land, in dem euch wohnhaft zu machen ich meine Hand erhob, es sei denn Kaleb Sohn Jefunnes und Jehoschua Sohn Nuns, ...! |
Tur-Sinai 1954: | Ob ihr in das Land kommen werdet, in dem euch wohnen zu lassen ich meine Hand erhoben - außer Kaleb, dem Sohn Jefunnes, und Jehoschua, dem Sohn Nuns! |
Luther 1545 (Original): | solt nicht in das Land komen, darüber ich meine Hand gehebt habe, das ich euch drinnen wonen liesse, On Caleb der son Jephunne, vnd Josua der son Nun. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | sollt nicht in das Land kommen, darüber ich meine Hand gehoben habe, daß ich euch drinnen wohnen ließe, ohne Kaleb, der Sohn Jephunnes, und Josua, der Sohn Nuns. |
NeÜ 2024: | Niemals werdet ihr in das Land kommen, das ich euch mit Eid zugesichert habe. Ausgenommen sind nur Kaleb Ben-Jefunne und Josua Ben-Nun. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn ihr in das Land kommen werdet, in welchem euch wohnen zu lassen ich meine Hand [zum Schwur] erhoben habe ...!(a) - außer Kaleb, dem Sohn Jefunnes, und Josua, dem Sohn Nuns. -Fussnote(n): (a) D. i. eine Schwurformel; d. h.: Mit Sicherheit werdet ihr nicht in das Land kommen ...! -Parallelstelle(n): 4. Mose 32, 12; Psalm 95, 11 |
English Standard Version 2001: | not one shall come into the land where I swore that I would make you dwell, except Caleb the son of Jephunneh and Joshua the son of Nun. |
King James Version 1611: | Doubtless ye shall not come into the land, [concerning] which I sware to make you dwell therein, save Caleb the son of Jephunneh, and Joshua the son of Nun. |
Westminster Leningrad Codex: | אִם אַתֶּם תָּבֹאוּ אֶל הָאָרֶץ אֲשֶׁר נָשָׂאתִי אֶת יָדִי לְשַׁכֵּן אֶתְכֶם בָּהּ כִּי אִם כָּלֵב בֶּן יְפֻנֶּה וִיהוֹשֻׁעַ בִּן נֽוּן |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 14, 26: Der Herr gewährte den Israeliten ihren Wunsch, d.h. ihr Gericht war, dass sie in der Wüste sterben sollten (V. 29.35; vgl. V. 2). Ihre Kinder jedoch, von denen sie dachten dass sie den Umständen zum Opfer fallen würden (V. 3), wollte Gott ins Land Kanaan bringen (V. 30-32). Die gegenwärtige Generation von Rebellen sollte im Verlauf von 40 Jahren in der Wüste sterben. Die 40 Jahre ergaben sich daraus, dass für jeden Tag, den die Kundschafter in Kanaan waren, ein Jahr gerechnet wurde. |