Luther 1984: | und dieser andere Mann ihrer auch überdrüssig wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt oder wenn dieser andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entläßt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt: |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | (wenn dann) auch der andere Mann sie gehaßt und ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat, |
Schlachter 1952: | und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat - |
Schlachter 2000 (05.2003): | aber der andere Mann verschmäht sie und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn ihr in die Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte, |
Zürcher 1931: | und der zweite Mann sie auch nicht mehr mag und ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie so aus seinem Hause verstösst, oder wenn der zweite Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat, |
Luther 1912: | und der andere Mann ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hatte: |
Buber-Rosenzweig 1929: | der spätre Mann beginnt sie zu hassen, er schreibt ihr einen Scheidebrief, gibts in ihre Hand, er schickt sie fort aus seinem Haus, oder wenn der spätre Mann, der sie zum Weibe nahm, stirbt: |
Tur-Sinai 1954: | und es haßt sie der spätere Mann und schreibt ihr einen Scheidebrief, gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Haus, oder es stirbt der spätere Mann, der sie sich zum Weib genommen: |
Luther 1545 (Original): | Vnd der selbe ander Man jr auch gram wird, vnd einen Scheide brieff schreibt, vnd jr in die hand gibt, vnd sie aus seinem hause lesst, Oder so derselb ander Man stirbt, der sie jm zum weibe genomen hatte, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | und derselbe andere Mann ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause lässet; oder so derselbe andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: |
NeÜ 2024: | und wenn auch der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, oder wenn dieser zweite Mann stirbt, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | und der spätere Mann hasst sie und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und schickt sie fort aus seinem Haus, oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat, |
English Standard Version 2001: | and the latter man hates her and writes her a certificate of divorce and puts it in her hand and sends her out of his house, or if the latter man dies, who took her to be his wife, |
King James Version 1611: | And [if] the latter husband hate her, and write her a bill of divorcement, and giveth [it] in her hand, and sendeth her out of his house; or if the latter husband die, which took her [to be] his wife; |
Westminster Leningrad Codex: | וּשְׂנֵאָהּ הָאִישׁ הָאַחֲרוֹן וְכָתַב לָהּ סֵפֶר כְּרִיתֻת וְנָתַן בְּיָדָהּ וְשִׁלְּחָהּ מִבֵּיתוֹ אוֹ כִי יָמוּת הָאִישׁ הָאַחֲרוֹן אֲשֶׁר לְקָחָהּ לוֹ לְאִשָּֽׁה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 24, 1: In dieser Passage wird Ehescheidung weder befohlen oder empfohlen, noch stillschweigend geduldet oder gar nahe gelegt. Vielmehr wird anerkannt, dass Ehescheidungen auftreten und sie nur unter bestimmten Gründen erlaubt sind. Der hier vorliegende Fall dient dazu, die Tatsache zu verdeutlichen, dass Ehescheidung Verunreinigung erzeugt. Man beachte die anschließende Reihenfolge: 1.) wenn ein Mann etwas »Schändliches« (eine Unreinheit oder etwas Anstößiges, vgl. 23, 15) an seiner Frau findet, nicht aber Ehebruch, was mit Steinigung bestraft wurde (vgl. 22, 22); 2.) wenn er sie rechtmäßig entlässt (obwohl Gott Scheidung hasst - Maleachi 2, 16; er die Ehe als lebenslange Einrichtung gedacht hat - 1. Mose 2, 24; er die Ehescheidung aufgrund von Herzenshärte erlaubte - Matthäus 19, 8); 3.) wenn sie anschließend einen anderen Mann heiratet; 4.) wenn der neue Ehemann stirbt oder sich von ihr trennt; dann konnte diese Frau nicht zu ihrem ersten Ehemann zurückkehren (V. 4). Dies ist so, weil sie derart »verunreinigt« ist, dass es ein Gräuel für den Herrn ist und eine sündige Befleckung des verheißenen Landes. Was ist mit dieser Befleckung gemeint? Darauf gibt es nur eine mögliche Antwort - durch die Wiederheirat hatte sie sich verunreinigt, da kein Grund zur Scheidung bestand. Als sie zum zweiten Mal heiratete, wurde sie zur Ehebrecherin (Matthäus 5, 31.32) und folglich so verunreinigt, dass ihr erster Ehemann sie nicht zurück nehmen kann. Unrechtmäßige Ehescheidung fördert Ehebruch. S. Anm. zu Matthäus 5, 31, 32; 19, 4-9. |