Luther 1984: | Aber die übrigen fünftausend Ellen in der Breite entlang den fünfundzwanzigtausend Ellen sollen nicht heilig, sondern für die Stadt zum Wohnen und zur Weidetrift bestimmt sein, und die Stadt soll mitten darin stehen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Die 5 000 Ellen aber, die an der Breitseite längs der 25 000 Ellen noch übrig sind, sollen nichtheiliger Gemeinbesitz der Stadt sein und zum Bewohnen-1- und als Gemeindetrift dienen; und die Stadt soll mitten darin liegen. -1) = Bauplätzen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und die 5 000 (Ellen), die in der Breite übrig bleiben, längs der 25 000 (Ellen), das soll nicht heilig sein, (sondern) der Stadt als Wohngebiet und Weideland (dienen). Und die Stadt soll mitten darin liegen. |
Schlachter 1952: | Die übrigen 5 000 aber, welche von der ganzen Breite von 25 000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Die übrigen 5 000 aber, die von der ganzen Breite von 25 000 übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen. |
Zürcher 1931: | Die übrigen fünftausend Ellen der Breitseite aber, längs der 25 000 Ellen der Länge, sind nichtheiliges Gebiet für die Stadt als Wohnstätte und freier Raum, und die Stadt soll mitten drin liegen. |
Luther 1912: | Aber die übrigen 5000 Ruten in die Breite gegen die 25.000 Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Und die fünftausend, das Übrige an Breite vor den fünfundzwanzigtausend hin, Preisgegebnes ist das, für die Stadt, zu Wohnsitz, zu Weidetrieb, die Stadt sei dem inmitten. |
Tur-Sinai 1954: | Doch die fünftausend, die übrig sind an der Breitseite vor den fünfundzwanzigtausend, das ist Profanland für die Stadt zur Siedlung und zur Freifläche, und es liege die Stadt mitten darin. |
Luther 1545 (Original): | Aber die vbrigen fünff tausent Ruten in die breite, gegen die fünff vnd zwenzig tausent Ruten in die lenge, das sol vnheilig sein, zur Stad, drinnen zu wonen vnd zu Vorstedten, Vnd die Stad sol mitten drinnen stehen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen die fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll unheilig sein zur Stadt, drinnen zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mitten drinnen stehen. |
NeÜ 2024: | Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und die 5000 [Ruten], die in der Breite übrig bleiben, längs der 25000, sind gemeines [Land] für die Stadt als Wohngebiet und freier Raum(a). Und die Stadt ist in seiner Mitte. -Fussnote(n): (a) näml. als Weideland. -Parallelstelle(n): Hesekiel 45, 6 |
English Standard Version 2001: | The remainder, 5,000 cubits in breadth and 25,000 in length, shall be for common use for the city, for dwellings and for open country. In the midst of it shall be the city, |
King James Version 1611: | And the five thousand, that are left in the breadth over against the five and twenty thousand, shall be a profane [place] for the city, for dwelling, and for suburbs: and the city shall be in the midst thereof. |
Westminster Leningrad Codex: | וַחֲמֵשֶׁת אֲלָפִים הַנּוֹתָר בָּרֹחַב עַל פְּנֵי חֲמִשָּׁה וְעֶשְׂרִים אֶלֶף חֹֽל הוּא לָעִיר לְמוֹשָׁב וּלְמִגְרָשׁ וְהָיְתָה הָעִיר בתוכה בְּתוֹכֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 48, 8: Weihegabe. Dieses einzigartige Gebiet wurde bereits in 45, 1-8 beschrieben und umfasst Landanteile für die Bediensteten und die zadokischen Priester (V. 8-12), die Leviten (V. 13-14), die Stadt (V. 15-20) und den Fürsten (V. 21.22). |