Luther 1984: | Dann sollst du deines Eides ledig sein: Wenn du zu meiner Verwandtschaft kommst und sie geben sie dir nicht, so bist du deines Eides ledig. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Dann sollst du von dem mir geleisteten Eid entbunden sein, wenn du zu meiner Verwandtschaft kommst und man sie dir dort nicht geben will - dann bist du von dem mir geleisteten Eid entbunden.' |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Dann bist du frei von dem Schwur-1-: Wenn du zu meiner Sippe kommst und wenn sie sie dir nicht geben, dann bist du entlastet von dem Schwur-1-. -1) w: von meinem Fluch. |
Schlachter 1952: | Alsdann sollst du des Eides entbunden sein, wenn du zu meiner Verwandtschaft kommst und sie dir dieselbe nicht geben; so sollst du des Eides entbunden sein. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Nur dann sollst du von dem Eid entbunden sein, wenn du zu meiner Verwandtschaft kommst und sie dir diese nicht geben; dann bist du von dem Eid entbunden, den du mir geschworen hast. |
Zürcher 1931: | Dann sollst du deines Eides ledig sein: wenn du zu meinem Geschlechte kommst und man sie dir nicht gibt, so bist du deines Eides ledig. |
Luther 1912: | Alsdann sollst du meines Eides quitt sein, wenn du zu meiner Freundschaft kommst; geben sie dir sie nicht, so bist du meines Eides quitt. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Dann wirst du straflos von meinem Droheid: kamst du zu meiner Sippe; geben sie dir sie nicht, bist du unsträflich vor meinem Droheid. |
Tur-Sinai 1954: | Nur dann bist du frei von meinem Schwur: Wenn du zu meiner Verwandtschaft kommst, und wenn sie sie dir dann nicht geben, dann sollst du frei sein von meinem Schwur!' |
Luther 1545 (Original): | Als denn soltu meines Eides quit sein, wenn du zu meiner Freundschafft komst, Geben sie dir nicht, so bistu meines Eides quit. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Alsdann sollst du meines Eides quitt sein, wenn du zu meiner Freundschaft kommst; geben sie dir nicht, so bist du meines Eides quitt. |
NeÜ 2024: | Wenn meine Verwandten dir die Frau nicht geben, bist du von dem Schwur frei.' |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Dann(a) sollst du frei sein von meinem ‹bedrohenden› Eid(b): Wenn du zu meiner Sippe kommst und man sie dir nicht gibt, bist du frei von meinem Eid.' -Fussnote(n): (a) i. S. v.: Dann und nur dann (b) Gemeint ist ein Bundesvertrag, bei dem über den Vertragsbrecher ein Fluch oder eine Beschwörung ausgesprochen wird. |
English Standard Version 2001: | Then you will be free from my oath, when you come to my clan. And if they will not give her to you, you will be free from my oath.' |
King James Version 1611: | Then shalt thou be clear from [this] my oath, when thou comest to my kindred; and if they give not thee [one], thou shalt be clear from my oath. |
Westminster Leningrad Codex: | אָז תִּנָּקֶה מֵאָלָתִי כִּי תָבוֹא אֶל מִשְׁפַּחְתִּי וְאִם לֹא יִתְּנוּ לָךְ וְהָיִיתָ נָקִי מֵאָלָתִֽי |