Luther 1984: | Und er nahm von allen seinen Brüdern fünf und stellte sie vor den Pharao. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Er hatte aber aus der Gesamtzahl seiner Brüder fünf Männer mitgebracht, die er dem Pharao vorstellte. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und er nahm aus der Gesamtheit seiner Brüder fünf Männer und stellte sie vor den Pharao. |
Schlachter 1952: | Er hatte aber aus der Zahl seiner Brüder fünf mitgenommen und stellte sie dem Pharao vor. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Er hatte aber aus der Zahl seiner Brüder fünf mitgenommen und stellte sie dem Pharao vor. |
Zürcher 1931: | Aus der Zahl seiner Brüder aber hatte er fünf mit sich genommen; die stellte er dem Pharao vor. |
Luther 1912: | Und er nahm aus allen seinen Brüdern fünf und stellte sie vor Pharao. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Er hatte aber aus dem Kreis seiner Brüder fünf Männer genommen, die ließ er vor Pharao treten. |
Tur-Sinai 1954: | Aus der Gesamtheit seiner Brüder aber nahm er fünf Männer und stellte sie Par'o vor. |
Luther 1545 (Original): | Vnd er nam seiner jüngsten Brüder fünff, vnd stellet sie fur Pharao. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und er nahm seiner jüngsten Brüder fünf und stellete sie vor Pharao. |
NeÜ 2024: | Er hatte fünf Männer aus dem Kreis seiner Brüder mitgebracht und stellte sie dem Pharao vor. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und aus der gesamten ‹Zahl› seiner Brüder hatte er fünf Männer mitgenommen und stellte sie vor das Angesicht Pharaos. |
English Standard Version 2001: | And from among his brothers he took five men and presented them to Pharaoh. |
King James Version 1611: | And he took some of his brethren, [even] five men, and presented them unto Pharaoh. |
Westminster Leningrad Codex: | וּמִקְצֵה אֶחָיו לָקַח חֲמִשָּׁה אֲנָשִׁים וַיַּצִּגֵם לִפְנֵי פַרְעֹֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 47, 1: im Land Gosen. Josua eph informierte den Pharao, wo er seine Familie angesiedelt hatte (vgl. 45, 10; 46, 28) und ließ dann die 5 Repräsentanten der Familie den Pharao um Erlaubnis bitten, in Gosen wohnen zu dürfen (V. 2.4). |