Luther 1984: | Wenn aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit Hinterlist umbringt, so sollst du ihn -a-von meinem Altar wegreißen, daß man ihn töte. -a) 1. Könige 2, 29-31. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergißt, daß er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Doch wenn jemand an seinem Nächsten vermessen handelt, indem er ihn hinterlistig umbringt - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, damit er stirbt-a-. -a) 5. Mose 19, 11-13; 1. Könige 2, 28-34; 2. Könige 11, 15; Sprüche 28, 17. |
Schlachter 1952: | Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten frevelhaft handelt, sodass er ihn vorsätzlich umbringt, von meinem Altar sollst du ihn wegholen, damit er stirbt! |
Zürcher 1931: | Doch wenn jemand an seinem Nächsten frevelt, indem er ihn hinterlistig mordet, so sollst du ihn von meinem Altar wegreissen, damit man ihn töte. |
Luther 1912: | Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. - 1. Könige 2, 29.31. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn aber jemand sich vermißt gegen seinen Genossen, ihn mit Hinterlist umzubringen, von meiner Schlachtstatt hinweg hole ihn, daß er sterbe. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn aber jemand wider seinen Nächsten böswillig handelt, daß er ihn mit Hinterlist erschlägt, von meinem Altar weg sollst du ihn holen, daß er sterbe. |
Luther 1545 (Original): | Wo aber jemand an seinem Nehesten freuelt, vnd jn mit list erwürget, So soltu den selben von meinem Altar nemen, das man jn tödte. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. |
NeÜ 2024: | Doch wenn jemand vorsätzlich handelt und einen anderen heimtückisch umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn jemand gegen seinen Nächsten(a) vermessen handelt, sodass er ihn vorsätzlich(b) tötet, von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, dass er sterbe. -Fussnote(n): (a) eigtl.: Gefährten; Volksgenossen (b) eigtl.: mit kluger Überlegung; mit List -Parallelstelle(n): 5. Mose 19, 11-13; 1. Könige 2, 28-34 |
English Standard Version 2001: | But if a man willfully attacks another to kill him by cunning, you shall take him from my altar, that he may die. |
King James Version 1611: | But if a man come presumptuously upon his neighbour, to slay him with guile; thou shalt take him from mine altar, that he may die. |
Westminster Leningrad Codex: | וְכִי יָזִד אִישׁ עַל רֵעֵהוּ לְהָרְגוֹ בְעָרְמָה מֵעִם מִזְבְּחִי תִּקָּחֶנּוּ לָמֽוּת |