Luther 1984: | Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat.
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Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.
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Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, so daß ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muß der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat.
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Schlachter 1952: | Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.
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Schlachter 2000 (05.2003): | Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen.
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Zürcher 1931: | Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp ergreift, und es wird so ein Garbenhaufen oder das Korn, das noch steht, oder das Feld zerstört, so soll der, der das Feuer angezündet hat, Ersatz leisten.
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Luther 1912: | Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
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Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn Feuer ausfährt und erfaßt Dornhecken und verzehrt wird ein Garbenhaufen oder der Halmstand oder das Feld, zahle, bezahle, wer die Brandwut hat wüten lassen.
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Tur-Sinai 1954: | Wenn Feuer ausbricht und Dornen ergreift, und ein Garbenhaufe verzehrt wird oder der Saatstand oder das Feld, so muß bezahlen, der den Brand entzündet hat.
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Luther 1545 (Original): | Wenn ein Fewr auskompt, vnd ergreifft die dornen, vnd verbrend die garben oder Getreide das noch stehet, oder den Acker, Hoheslied der widerstatten, der das fewr angezündet hat.
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Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennet die Garben oder Getreide, das noch stehet, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
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NeÜ 2024: | (5) Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.'
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Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, und es wird ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt, so soll der, der den Brand angezündet hat, es zur Gänze erstatten.
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English Standard Version 2001: | If fire breaks out and catches in thorns so that the stacked grain or the standing grain or the field is consumed, he who started the fire shall make full restitution.
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King James Version 1611: | If fire break out, and catch in thorns, so that the stacks of corn, or the standing corn, or the field, be consumed [therewith]; he that kindled the fire shall surely make restitution.
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Westminster Leningrad Codex: | כִּֽי תֵצֵא אֵשׁ וּמָצְאָה קֹצִים וְנֶאֱכַל גָּדִישׁ אוֹ הַקָּמָה אוֹ הַשָּׂדֶה שַׁלֵּם יְשַׁלֵּם הַמַּבְעִר אֶת הַבְּעֵרָֽה
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