Luther 1984: | Sieben Tage sollst du an dem Altar die Sühnung vollziehen und ihn -a-weihen; so wird er ein Hochheiliges. Wer den Altar anrührt, der ist dem Heiligtum verfallen. -a) 2. Mose 30, 29. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Sieben Tage hindurch sollst du die Sühngebräuche am Altar vornehmen, um ihn zu weihen, damit der Altar hochheilig werde: jeder, der den Altar berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein!» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Sieben Tage sollst du Sühnung am Altar vollziehen und ihn (dadurch) heiligen-a-. So wird der Altar hochheilig sein: alles, was-1- den Altar berührt, ist geheiligt-2b-. -1) o: jeder, der. 2) d.h. gehört dem Heiligtum. a) 2. Chronik 7, 9; Hesekiel 43, 20-26. b) 2. Mose 30, 29; 3. Mose 6, 11.20; Matthäus 23, 19. |
Schlachter 1952: | Sieben Tage sollst du den Altar versühnen und ihn weihen, so wird der Altar hochheilig sein. Was mit dem Altar in Berührung kommt, das wird heilig. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Sieben Tage sollst du für den Altar Sühnung erwirken und ihn heiligen, und der Altar wird hochheilig sein. Alles, was mit dem Altar in Berührung kommt, das wird heilig. |
Zürcher 1931: | Sieben Tage sollst du die Sühne am Altar vollziehen und ihn weihen, so wird der Altar hochheilig. Jeder, der den Altar berührt, verfällt dem Heiligtum. |
Luther 1912: | Sieben Tage sollst du den Altar versöhnen und ihn weihen, daß er sei ein Hochheiliges. Wer den Altar anrühren will, der ist dem Heiligtum verfallen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ein Tagsiebent bedecke über der Schlachtstatt und heilige sie. Dann ist die Schlachtstatt geworden Heiligung für Darheiligungen, was die Schlachtstatt berührt, ist verheiligt. |
Tur-Sinai 1954: | Sieben Tage hindurch sollst du auf dem Altar die Sühne vollziehn und ihn weihen; so wird der Altar hochheilig; alles, was den Altar berührt, ist geheiligt. |
Luther 1545 (Original): | Sieben tage soltu den Altar versünen, vnd jn weihen, das er sey ein Altar das Allerheiligste, Wer den Altar anrüren wil, der sol geweihet sein. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Sieben Tage sollst du den Altar versöhnen und ihn weihen, daß er sei ein Altar, das Allerheiligste. Wer den Altar anrühren will, der soll geweihet sein. |
NeÜ 2024: | An sieben Tagen sollst du das wiederholen. Dann wird der Altar höchstheilig sein: Alles, was ihn berührt, ist dem Heiligtum verfallen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Sieben Tage sollst du Sühnung vollziehen für den Altar und ihn heiligen. Und der Altar soll hochheilig(a) sein: Alles, was den Altar berührt, soll geheiligt sein(b). -Fussnote(n): (a) eigtl.: ein Heiliges der Heiligen; o.: ein Heiliges der heiligen Dinge (bzw.: heiligen Bereiche) (b) i. S. v.: verfällt dem Heiligen (d. i.: dem Heiligtum); d. h.: es wird für Gott (zum Gericht) abgesondert. -Parallelstelle(n): 2. Mose 30, 29; Hesekiel 43, 20-27 |
English Standard Version 2001: | Seven days you shall make atonement for the altar and consecrate it, and the altar shall be most holy. Whatever touches the altar shall become holy. |
King James Version 1611: | Seven days thou shalt make an atonement for the altar, and sanctify it; and it shall be an altar most holy: whatsoever toucheth the altar shall be holy. |
Westminster Leningrad Codex: | שִׁבְעַת יָמִים תְּכַפֵּר עַל הַמִּזְבֵּחַ וְקִדַּשְׁתָּ אֹתוֹ וְהָיָה הַמִּזְבֵּחַ קֹדֶשׁ קָֽדָשִׁים כָּל הַנֹּגֵעַ בַּמִּזְבֵּחַ יִקְדָּֽשׁ |