Luther 1984: | Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Gebiert sie aber ein Mädchen, so ist sie zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer regelmäßigen Unreinheit, und muß dann noch sechsundsechzig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Unreinheit-1-. Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheimbleiben. -1) o: ihrem Blutfluß. |
Schlachter 1952: | Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein wie bei ihrer Absonderung , und sie soll 66 Tage lang daheimbleiben im Blut ihrer Reinigung. |
Zürcher 1931: | Gebiert sie aber ein Mädchen, so bleibt sie zwei Wochen unrein wie bei ihrem Monatsfluss, und sie soll (dann noch) 66 Tage daheim bleiben im Blute der Reinigung. |
Luther 1912: | Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Gebiert sie aber ein Weibliches, ist sie ein Wochenpaar maklig, gleichwie in ihrer Sonderung; sechzig Tage und ein Tagsechst bleibe sie auf dem Geblüt des Reinwerdens. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn sie aber Weibliches gebärt, so soll sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Absonderung, und sechsundsechzig Tage lang bleibe sie bei dem Blut der Reinigung. |
Luther 1545 (Original): | Gebirt sie aber ein Meidlin, So sol sie zwo wochen vnrein sein, so lange sie jre kranckheit leidet, Vnd sol sechs vnd sechzig tage da heim bleiben in dem blut jrer reinigung. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. |
NeÜ 2024: | Wenn sie eine Tochter zur Welt bringt, ist sie zwei Wochen lang unrein, so wie während ihrer monatlichen Blutung. Und 66 Tage soll sie zur Reinigung von ihrem Blut zu Hause bleiben. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn sie eine Weibliche gebiert, ist sie zwei Wochen unrein, wie bei ihrer Absonderung. Und sie soll sechsundsechzig Tage sitzen im Blut der Reinigung. |
English Standard Version 2001: | But if she bears a female child, then she shall be unclean two weeks, as in her menstruation. And she shall continue in the blood of her purifying for sixty-six days. |
King James Version 1611: | But if she bear a maid child, then she shall be unclean two weeks, as in her separation: and she shall continue in the blood of her purifying threescore and six days. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם נְקֵבָה תֵלֵד וְטָמְאָה שְׁבֻעַיִם כְּנִדָּתָהּ וְשִׁשִּׁים יוֹם וְשֵׁשֶׁת יָמִים תֵּשֵׁב עַל דְּמֵי טָהֳרָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 12, 1: Bei der Unreinheit geht es nicht um das neugeborene Kind, sondern um die Nachgeburt der Mutter. |