Luther 1984: | Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muß im Feuer verbrannt werden. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Gerät aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen; denn ein bösartiger Aussatz ist es: mit Feuer soll es verbrannt werden. |
Schlachter 1952: | und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | und er soll das Kleidungsstück verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei aus Wolle oder aus Leinen oder irgendwelches Fellwerk, in dem ein solches Mal ist; denn es ist ein bösartiger Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. |
Zürcher 1931: | und er soll das Kleid oder das gewobene oder gewirkte Zeug, es sei von Wolle oder von Flachs, oder jeden ledernen Gegenstand, an dem sich der Schaden zeigt, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz, man soll es verbrennen. |
Luther 1912: | Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | man verbrenne das Gewand oder den Aufzug oder den Einschlag, von Wolle oder von Flachs, oder alles Gerät von Leder, woran der Schade ist, denn fressender Aussatz ists, im Feuer werde es verbrannt. |
Tur-Sinai 1954: | Und man verbrenne das Kleid oder den Aufzug oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen oder jeglichen Gegenstand aus Fell, an dem der Schaden ist; denn ein zerstörender Aussatz ist es; im Feuer soll es verbrannt werden. |
Luther 1545 (Original): | Vnd sol das kleid verbrennen, oder den werfft oder den eintracht, es sey wüllen oder leinen, oder allerley fellwerg, darin solch mal ist, Denn es ist ein mal des Aussatzs, vnd solts mit fewr verbrennen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen. |
NeÜ 2024: | Man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gestrickte aus Wolle oder aus Leinen, oder jedes Gerät aus Leder, woran das Mal ist, verbrennen, denn ein bösartiger Aussatz ist es: Im Feuer soll es verbrannt werden. -Parallelstelle(n): 3. Mose 14, 45 |
English Standard Version 2001: | And he shall burn the garment, or the warp or the woof, the wool or the linen, or any article made of skin that is diseased, for it is a persistent leprous disease. It shall be burned in the fire. |
King James Version 1611: | He shall therefore burn that garment, whether warp or woof, in woollen or in linen, or any thing of skin, wherein the plague is: for it [is] a fretting leprosy; it shall be burnt in the fire. |
Westminster Leningrad Codex: | וְשָׂרַף אֶת הַבֶּגֶד אוֹ אֶֽת הַשְּׁתִי אוֹ אֶת הָעֵרֶב בַּצֶּמֶר אוֹ בַפִּשְׁתִּים אוֹ אֶת כָּל כְּלִי הָעוֹר אֲשֶׁר יִהְיֶה בוֹ הַנָּגַע כִּֽי צָרַעַת מַמְאֶרֶת הִוא בָּאֵשׁ תִּשָּׂרֵֽף |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 13, 47: Hier geht es um die Kleider von infizierten Personen. |