Luther 1984: | Wenn aber der Priester sieht, daß die Stelle verblaßt ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Findet der Priester aber bei der Besichtigung, daß die betroffene Stelle nach der Waschung blaß geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blaß geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreißen vom Kleid oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten. |
Schlachter 1952: | Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verblasst ist, nachdem es gewaschen wurde, so soll er es abreißen von dem Kleidungsstück oder von dem Fell, von dem Gewebten oder von dem Gewirkten. |
Zürcher 1931: | Sieht aber der Priester, dass der Schaden, nachdem die Stelle gewaschen worden, verblasst ist, so soll er das Stück aus dem Kleid oder dem Leder oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug herausreissen. |
Luther 1912: | Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er’s abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Aufzug oder vom Eintrag. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Besieht aber der Priester: da ist der Schade verblaßt, nachdem man ihn wusch, reiße man ihn aus dem Gewand oder aus dem Leder oder aus dem Aufzug oder aus dem Einschlag; |
Tur-Sinai 1954: | Besieht es jedoch der Priester, und der Schaden ist trübe geworden, nachdem man ihn gewaschen hat, so soll er ihn aus dem Kleid oder aus dem Fell oder aus dem Aufzug oder aus dem Einschlag herausreißen. |
Luther 1545 (Original): | Wenn aber der Priester sihet, das das mal verschwunden ist nach seinem wasschen, So sol ers abreissen vom kleid, vom fell, vom werfft, oder vom eintracht. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn aber der Priester siehet, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Werft oder vom Eintracht. |
NeÜ 2024: | Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleidungsstück, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn der Priester es besieht, und - siehe! - das Mal ist blass geworden, nachdem es ausgewaschen wurde, so soll er es vom Kleid oder vom Leder oder von dem Gewebe oder von dem Gestrickten abreißen. |
English Standard Version 2001: | But if the priest examines, and if the diseased area has faded after it has been washed, he shall tear it out of the garment or the skin or the warp or the woof. |
King James Version 1611: | And if the priest look, and, behold, the plague [be] somewhat dark after the washing of it; then he shall rend it out of the garment, or out of the skin, or out of the warp, or out of the woof: |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם רָאָה הַכֹּהֵן וְהִנֵּה כֵּהָה הַנֶּגַע אַחֲרֵי הֻכַּבֵּס אֹתוֹ וְקָרַע אֹתוֹ מִן הַבֶּגֶד אוֹ מִן הָעוֹר אוֹ מִן הַשְּׁתִי אוֹ מִן הָעֵֽרֶב |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 13, 47: Hier geht es um die Kleider von infizierten Personen. |