3. Mose 14, 25

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 14, Vers: 25

3. Mose 14, 24
3. Mose 14, 26

Luther 1984:und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Hierauf schlachte man das zum Schuldopfer bestimmte Lamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand, sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers! Und der Priester nehme (etwas) von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes-a-. -a) 3. Mose 8, 23.24; 2. Mose 29, 20.
Schlachter 1952:Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;
Schlachter 2000 (05.2003):Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;
Zürcher 1931:Dann schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, sowie an den Daumen der rechten Hand und an die grosse Zehe des rechten Fusses.
Luther 1912:und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,
Buber-Rosenzweig 1929:Man metze das Lamm der Abschuldung, der Priester nehme vom Blut der Abschuldung, er gebs an den rechten Ohrlappen des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an den Daumzeh seines rechten Fußes.
Tur-Sinai 1954:Dann schlachte man das Schaf des Schuldopfers, und der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers und tue es an den rechten Ohrknorpel des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an die Großzehe seines rechten Fußes.
Luther 1545 (Original):vnd das Lamb des Schuldopffers schlachten. Vnd des bluts nemen von dem selben Schuldopffer, vnd dem Gereinigten thun auff den knörbel seines rechten ohrs, vnd auff den daumen seiner rechten hand, vnd auff den grossen zehe seines rechten fusses,
Luther 1545 (hochdeutsch):und das Lamm des Schuldopfers schlachten und des Bluts nehmen von demselben Schuldopfer und dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes;
NeÜ 2024:Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):und schächtet das Lamm des Schuldopfers. Und der Priester nimmt von dem Blut des Schuldopfers und gibt es auf das rechte Ohrläppchen des sich Reinigenden und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
English Standard Version 2001:And he shall kill the lamb of the guilt offering. And the priest shall take some of the blood of the guilt offering and put it on the lobe of the right ear of him who is to be cleansed, and on the thumb of his right hand and on the big toe of his right foot.
King James Version 1611:And he shall kill the lamb of the trespass offering, and the priest shall take [some] of the blood of the trespass offering, and put [it] upon the tip of the right ear of him that is to be cleansed, and upon the thumb of his right hand, and upon the great toe of his right foot:
Westminster Leningrad Codex:וְשָׁחַט אֶת כֶּבֶשׂ הָֽאָשָׁם וְלָקַח הַכֹּהֵן מִדַּם הָֽאָשָׁם וְנָתַן עַל תְּנוּךְ אֹֽזֶן הַמִּטַּהֵר הַיְמָנִית וְעַל בֹּהֶן יָדוֹ הַיְמָנִית וְעַל בֹּהֶן רַגְלוֹ הַיְמָנִֽית



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:14, 1: In diesem Abschnitt wird das Reinigungsritual für Geheilte erklärt. 14, 1 Gesetz gilt für den Aussätzigen. Dieses Gesetz war keine Vorschrift für die Heilung von Aussatz und anderen derartigen Krankheiten, sondern für die zeremonielle Reinigung, die durchgeführt werden musste, nachdem der Kranke für rein erklärt worden war.



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