Luther 1984: | Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung.-a- -a) 3. Mose 13, 47-59. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Dies sind die Vorschriften in betreff eines Aussätzigen, dessen Vermögen bei seiner Reinigung für die regelmäßigen Opfer nicht zureicht. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Das ist das Gesetz für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen-1- kann(, was vorgeschrieben ist). -1) w: erreichen. |
Schlachter 1952: | Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Das ist das Gesetz für den, der die Aussatz-Plage hat, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört. |
Zürcher 1931: | Das ist das Gesetz über den, der ein Aussatzmal an sich hat und bei seiner Reinigung nicht so viel vermag. |
Luther 1912: | Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Dieses ist die Weisung für den, an dem ein Aussatzschade ist und dessen Hand nicht zureicht, bei seiner Reinigung. |
Tur-Sinai 1954: | Das ist die Weisung für den, an dem ein Aussatzschaden ist, dessen Vermögen nicht ausreicht, bei seiner Reinigung.» |
Luther 1545 (Original): | Das sey das Gesetz fur den Aussetzigen, der mit seiner hand nicht erwerben kan, was zu seiner reinigung gehört. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört. |
NeÜ 2024: | Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Das ist die Weisung für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung [das Erforderliche] nicht aufbringen kann. -Parallelstelle(n): Psalm 72, 13; Psalm 113, 7 |
English Standard Version 2001: | This is the law for him in whom is a case of leprous disease, who cannot afford the offerings for his cleansing. |
King James Version 1611: | This [is] the law [of him] in whom [is] the plague of leprosy, whose hand is not able to get [that which pertaineth] to his cleansing. |
Westminster Leningrad Codex: | זֹאת תּוֹרַת אֲשֶׁר בּוֹ נֶגַע צָרָעַת אֲשֶׁר לֹֽא תַשִּׂיג יָדוֹ בְּטָהֳרָתֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 14, 1: In diesem Abschnitt wird das Reinigungsritual für Geheilte erklärt. 14, 1 Gesetz gilt für den Aussätzigen. Dieses Gesetz war keine Vorschrift für die Heilung von Aussatz und anderen derartigen Krankheiten, sondern für die zeremonielle Reinigung, die durchgeführt werden musste, nachdem der Kranke für rein erklärt worden war. |