Luther 1984: | Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN darbringen will, um ein Gelübde zu erfüllen oder aus freiem Willen, von Rindern oder Schafen, so soll das ohne Gebrechen sein, damit es wohlgefällig sei. Es soll keinen Fehler haben. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Und wenn jemand dem HErrn ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer-1- darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, vom Rind- oder vom Kleinvieh: ohne Fehler soll es sein, zum Wohlgefallen-a-; keinerlei Makel darf an ihm sein. -1) o: Friedensopfer; o: Abschlußopfer; o: Gemeinschaftsopfer. a) 3. Mose 3, 1.6. |
Schlachter 1952: | Und wenn jemand dem HERRN ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es makellos sein, damit es wohlgefällig ist. Es soll keinerlei Gebrechen haben. |
Zürcher 1931: | Und wenn jemand dem Herrn ein Heilsopfer von Rindern oder Schafen darbringen will, sei es um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so ist es nur wohlgefällig, wenn es fehllos ist; es soll keinen Fehler haben. |
Luther 1912: | Und wer ein Dankopfer dem Herrn tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn jemand IHM eine Friedmahlschlachtung darnaht, ein Gelübde zu besondern oder zu Willigung, vom Pflugtier oder vom Kleinvieh, nur heil wird es zu Begnadung, irgend Gebrest darf nicht daran sein. |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn jemand ein Mahlopfer dem Ewigen darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als Edelmutsgabe, vom Rind oder vom Kleinvieh, so soll es fehlfrei sein, zur Huld: Kein Fehl darf daran sein. |
Luther 1545 (Original): | Vnd wer ein Danckopffer dem HERRN thun wil, ein sonderlich gelübd, oder von freiem willen, von rindern oder schafen, das sol on wandel sein, das es angeneme sey, Es sol keinen feil haben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein sonderlich Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Wandel sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben. |
NeÜ 2024: | Auch wenn jemand Jahwe ein Freudenopfer bringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder wenn er ihm eine freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh bringt, muss das Tier ohne Fehler sein, damit er Wohlwollen findet. Es darf kein Makel daran sein. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn jemand Jahweh ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh: Ohne Tadel soll es sein, zur wohlgefälligen ‹Annahme›; keinerlei Makel darf an ihm sein. -Parallelstelle(n): 3. Mose 22, 19; 3. Mose 3, 1.6; freiwill. 4. Mose 15, 3; 5. Mose 12, 6 |
English Standard Version 2001: | And when anyone offers a sacrifice of peace offerings to the LORD to fulfill a vow or as a freewill offering from the herd or from the flock, to be accepted it must be perfect; there shall be no blemish in it. |
King James Version 1611: | And whosoever offereth a sacrifice of peace offerings unto the LORD to accomplish [his] vow, or a freewill offering in beeves or sheep, it shall be perfect to be accepted; there shall be no blemish therein. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִישׁ כִּֽי יַקְרִיב זֶֽבַח שְׁלָמִים לַיהוָה לְפַלֵּא נֶדֶר אוֹ לִנְדָבָה בַּבָּקָר אוֹ בַצֹּאן תָּמִים יִֽהְיֶה לְרָצוֹן כָּל מוּם לֹא יִהְיֶה בּֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 1: Diese Verse enthalten zusätzliche Anweisungen für die zeremonielle Reinheit der Priester und beginnen mit einer Todesandrohung (V. 3: »soll ausgerottet werden«) für solche, die gegen diese Regeln verstoßen. |