Luther 1984: | Ihr sollt auch solche Tiere nicht aus der Hand eines Ausländers nehmen und als Speise eures Gottes opfern; denn sie taugen nicht und haben einen Fehler. Darum wird es euch nicht wohlgefällig machen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | noch solche von einem Ausländer kaufen und sie als Speise eurem Gott darbringen; denn eine Verstümmelung, ein Gebrechen haftet ihnen an; sie würden euch nicht wohlgefällig machen-1-.» -1) o: wohlgefällig aufgenommen werden. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und aus der Hand eines Ausländers-1- dürft ihr nichts von diesen (Tieren kaufen und davon) die Speise eures Gottes darbringen; denn ihr Schaden ist an ihnen, ein Makel ist an ihnen. Sie werden nicht als wohlgefällig für euch betrachtet werden. -1) w: Sohnes des Auslandes. |
Schlachter 1952: | Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr nichts dergleichen eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht wohlgefällig angenommen. |
Zürcher 1931: | noch solche von einem Fremden kaufen, um sie eurem Gott als Speise darzubringen; denn sie haben einen Schaden, es ist ein Fehler an ihnen, sie würden euch nicht wohlgefällig aufgenommen. |
Luther 1912: | Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird’s nicht angenehm sein von euch. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Auch aus der Hand eines Sohns der Fremde sollt ihr das Brot eures Gottes von all diesen nicht darnahn, denn ihr Verderb ist an ihnen, Gebrest ist daran, sie werden euch nicht zugnaden geschätzt. |
Tur-Sinai 1954: | Und (auch) aus der Hand eines Fremdbürtigen sollt ihr das Brot eures Gottes nicht darbringen von allen diesen; denn ihre Verstümmelung haftet ihnen an, ein Fehl ist an ihnen, sie werden euch nicht Huld erlangen.» |
Luther 1545 (Original): | Du solt auch solcher keins von eines Frembdlingen hand, neben dem brot ewrs Gottes, opffern, Denn es taug nicht, vnd hat einen feil, Darumb wirds nicht angeneme sein fur euch. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand neben dem Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl, darum wird es nicht angenehm sein für euch. |
NeÜ 2024: | Selbst wenn solche Tiere aus dem Besitz eines Ausländers stammen, dürft ihr sie eurem Gott nicht als Speise darbringen. Sie haben einen Schaden, einen Makel, und bringen euch kein Wohlgefallen ein. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und [auch] aus der Hand des Sohnes der Fremde dürft ihr das Brot eures Gottes von allen diesen nicht darbringen, denn ihre Verderbnis(a) ist an ihnen, ein Makel ist an ihnen; sie sind nicht wohlgefällig für euch. -Fussnote(n): (a) d. h.: etwas Verderbtes bzw. etwas Schädliches |
English Standard Version 2001: | neither shall you offer as the bread of your God any such animals gotten from a foreigner. Since there is a blemish in them, because of their mutilation, they will not be accepted for you. |
King James Version 1611: | Neither from a stranger's hand shall ye offer the bread of your God of any of these; because their corruption [is] in them, [and] blemishes [be] in them: they shall not be accepted for you. |
Westminster Leningrad Codex: | וּמִיַּד בֶּן נֵכָר לֹא תַקְרִיבוּ אֶת לֶחֶם אֱלֹהֵיכֶם מִכָּל אֵלֶּה כִּי מָשְׁחָתָם בָּהֶם מוּם בָּם לֹא יֵרָצוּ לָכֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 1: Diese Verse enthalten zusätzliche Anweisungen für die zeremonielle Reinheit der Priester und beginnen mit einer Todesandrohung (V. 3: »soll ausgerottet werden«) für solche, die gegen diese Regeln verstoßen. |