Luther 1984: | Du sollst auch dem HERRN kein Tier zum Opfer bringen, dem die Hoden zerdrückt oder zerschlagen oder zerrissen oder ausgeschnitten sind. So etwas sollt ihr in eurem Lande an Tieren nicht tun.-a- -a) 5. Mose 23, 2. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ein Tier ferner, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HErrn nicht darbringen; weder dürft ihr Tiere in eurem Lande zu verstümmelten (Tieren) machen, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; und in eurem Land sollt ihr (so etwas) nicht tun-1-. -1) d.h. ihr dürft weder Tiere kastrieren noch solche Tiere opfern. |
Schlachter 1952: | Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, welches verschnittene oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat, und sollt in eurem Lande solches gar nicht tun. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, das zerquetschte oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat; ihr sollt auch in eurem Land so etwas gar nicht tun. |
Zürcher 1931: | Ihr sollt dem Herrn kein Tier darbringen, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder abgeschnitten sind. Weder sollt ihr in eurem Lande Tiere so verstümmeln |
Luther 1912: | Du sollst auch dem Herrn kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt in eurem Lande solches nicht tun. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Zerquetschtes oder Zerstoßnes oder Abgeklemmtes oder Verschnittnes sollt ihr IHM nicht darnahn, und sollt in eurem Lande solches nicht machen. |
Tur-Sinai 1954: | Und eines (dem die Hoden) zerdrückt, zerquetscht, abgerissen oder ausgeschnitten (sind), sollt ihr dem Ewigen nicht darbringen, auch sollt ihr in eurem Land solches nicht tun. |
Luther 1545 (Original): | Du solt auch dem HERRN kein zustossens, oder zuriebens, oder zurissens, oder das verwund ist, opffern, vnd solt in ewrem Lande solchs nicht thun. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Du sollst auch dem HERRN kein Zerstoßenes, oder Zerriebenes, oder Zerrissenes, oder das verwundet ist, opfern, und sollt in eurem Lande solches nicht tun. |
NeÜ 2024: | Ein Tier, dessen Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht bringen. Das darf in eurem Land nicht geschehen! |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und [eines], dem die Hoden zerdrückt oder zerschlagen oder abgedreht oder ausgeschnitten sind, dürft ihr Jahweh nicht darbringen. In eurem Land dürft ihr [das] nicht tun! |
English Standard Version 2001: | Any animal that has its testicles bruised or crushed or torn or cut you shall not offer to the LORD; you shall not do it within your land, |
King James Version 1611: | Ye shall not offer unto the LORD that which is bruised, or crushed, or broken, or cut; neither shall ye make [any offering thereof] in your land. |
Westminster Leningrad Codex: | וּמָעוּךְ וְכָתוּת וְנָתוּק וְכָרוּת לֹא תַקְרִיבוּ לַֽיהוָה וּֽבְאַרְצְכֶם לֹא תַעֲשֽׂוּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 1: Diese Verse enthalten zusätzliche Anweisungen für die zeremonielle Reinheit der Priester und beginnen mit einer Todesandrohung (V. 3: »soll ausgerottet werden«) für solche, die gegen diese Regeln verstoßen. |