Luther 1984: | Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge -a-sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach darf man's dem HERRN opfern, so ist es wohlgefällig. -a) 2. Mose 22, 29. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «Ein Rind oder ein Schaf oder ein Ziegenlamm soll nach der Geburt sieben Tage lang unter-1- seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an und weiterhin wird es (als Opfergabe) wohlgefällig sein, wenn man es als Feueropfer dem HErrn darbringt. - -1) = bei. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn ein Stier oder ein Schaf-1- oder eine Ziege geboren wird, dann soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein. Und vom achten Tag an und weiterhin wird es als wohlgefällig betrachtet werden zur Opfergabe eines Feueropfers für den HERRN-a-. - -1) w: ein männliches Schaflamm. a) 2. Mose 22, 29. |
Schlachter 1952: | Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an und danach ist es wohlgefällig als Opfergabe zum Feueropfer für den HERRN. |
Zürcher 1931: | Wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an wird es wohlgefällig aufgenommen, wenn man es dem Herrn als Feueropfer darbringt. |
Luther 1912: | Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es a) sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man’s dem Herrn opfern, so ist’s angenehm. - a) 2. Mose 22, 29. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege, wenns geboren wird, solls ein Tagsiebent unter seiner Mutter sein, vom achten Tag und weiter wird es zugnaden geschätzt als Nahung, Feuerspende IHM. |
Tur-Sinai 1954: | «Ochs oder Schaf oder Ziege, wenn es geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter bleiben, und vom achten Tag und weiterhin kann es Huld erlangen als Feueropfer für den Ewigen. |
Luther 1545 (Original): | Wenn ein ochs oder lamb oder zige geboren ist, So sol es sieben tage bey seiner mutter sein, vnd am achten tage, vnd darnach mag mans dem HERRN opffern, so ists angenemc. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. |
NeÜ 2024: | Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn ein Rind oder ein junges Lamm oder eine Ziege geboren wird, soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein. Und vom achten Tage an und weiter ist es wohlgefällig zur Opferdarbringung als Feueropfer für Jahweh. - -Parallelstelle(n): 2. Mose 22, 29 |
English Standard Version 2001: | When an ox or sheep or goat is born, it shall remain seven days with its mother, and from the eighth day on it shall be acceptable as a food offering to the LORD. |
King James Version 1611: | When a bullock, or a sheep, or a goat, is brought forth, then it shall be seven days under the dam; and from the eighth day and thenceforth it shall be accepted for an offering made by fire unto the LORD. |
Westminster Leningrad Codex: | שׁוֹר אוֹ כֶשֶׂב אוֹ עֵז כִּי יִוָּלֵד וְהָיָה שִׁבְעַת יָמִים תַּחַת אִמּוֹ וּמִיּוֹם הַשְּׁמִינִי וָהָלְאָה יֵרָצֶה לְקָרְבַּן אִשֶּׁה לַיהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 1: Diese Verse enthalten zusätzliche Anweisungen für die zeremonielle Reinheit der Priester und beginnen mit einer Todesandrohung (V. 3: »soll ausgerottet werden«) für solche, die gegen diese Regeln verstoßen. |