Luther 1984: | Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn es von sechzig Jahren und darüber ist, dann sei die Schätzung, wenn es eine männliche (Person) ist, fünfzehn Schekel und für eine weibliche zehn Schekel. |
Schlachter 1952: | Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Im Alter von 60 Jahren aber und darüber sollst du sie auf 15 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, und auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist. |
Zürcher 1931: | Ist es ein Mann von sechzig Jahren oder darüber, so sollst du ihn auf fünfzehn Lot Silber schätzen; ist es ein Weib, auf zehn Lot Silber. |
Luther 1912: | Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ists von einem Sechzigjährigen und darüber, ists ein Männliches, sei der Richtwert fünfzehn Gewicht und beim Weiblichen zehn Gewicht. |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn es vom Sechzigjährigen und darüber ist, ist es ein Männliches, so sei die Bewertung fünfzehn Schekel, und für das Weibliche zehn Schekel. |
Luther 1545 (Original): | Ist er aber sechzig jar alt, vnd drüber, So soltu jn schetzen auff funffzehen sekel, wens ein Mansbilde ist, ein Weibsbilde aber auff zehen sekel. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel. |
NeÜ 2024: | Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Schekel, für eine Frau zehn. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und ist es jemand von sechzig Jahren an und darüber, sei die Schätzung, wenn es eine männliche [Person] ist, fünfzehn Schekel und für eine weibliche zehn Schekel. |
English Standard Version 2001: | And if the person is sixty years old or over, then the valuation for a male shall be fifteen shekels, and for a female ten shekels. |
King James Version 1611: | And if [it be] from sixty years old and above; if [it be] a male, then thy estimation shall be fifteen shekels, and for the female ten shekels. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם מִבֶּן שִׁשִּׁים שָׁנָה וָמַעְלָה אִם זָכָר וְהָיָה עֶרְכְּךָ חֲמִשָּׁה עָשָׂר שָׁקֶל וְלַנְּקֵבָה עֲשָׂרָה שְׁקָלִֽים |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt. |