Luther 1984: | Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen.» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und -1-wenn der, der das Gelübde getan hat-1-, zu arm ist-a- für die Schätzung, dann soll man ihn-2- vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. -1-1) w: wenn er. 2) d.i. die zu weihende Person. a) 3. Mose 5, 7. |
Schlachter 1952: | Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ist der Gelobende aber zu arm, um das von dir Geschätzte zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was seine Hand aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. |
Zürcher 1931: | Ist aber einer zu arm, um nach deiner Schätzung zu bezahlen, so stelle er ihn-1- vor den Priester, und der Priester soll ihn schätzen; entsprechend dem, was der Gelobende vermag, soll ihn der Priester schätzen. -1) d.h. den geweihten Menschen. |
Luther 1912: | Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ist er aber zu sehr herabgesunken vom Richtwert, stelle man ihn vor den Priester und der Priester bewerte ihn, entsprechend dem, was die Hand des Gelobenden erreicht, bewerte ihn der Priester. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn er aber zu arm ist für die Bewertung, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester bewerte ihn; entsprechend dem, wozu das Vermögen des Gelobenden reicht, soll ihn der Priester bewerten. |
Luther 1545 (Original): | Ist er aber zu arm zu solcher schetzung, So sol er sich fur den Priester stellen, vnd der Priester sol jn schetzen, Er sol jn aber schetzen nach dem seine hand, des, der gelobd hat, erwerben kan. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann. |
NeÜ 2024: | Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ist er aber zu arm für die Schätzung, stelle man ihn vor den Priester. Und der Priester schätze ihn entsprechend dem, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann. -Parallelstelle(n): 3. Mose 5, 7; 3. Mose 14, 21.22; 2. Korinther 8, 12 |
English Standard Version 2001: | And if someone is too poor to pay the valuation, then he shall be made to stand before the priest, and the priest shall value him; the priest shall value him according to what the vower can afford. |
King James Version 1611: | But if he be poorer than thy estimation, then he shall present himself before the priest, and the priest shall value him; according to his ability that vowed shall the priest value him. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם מָךְ הוּא מֵֽעֶרְכֶּךָ וְהֶֽעֱמִידוֹ לִפְנֵי הַכֹּהֵן וְהֶעֱרִיךְ אֹתוֹ הַכֹּהֵן עַל פִּי אֲשֶׁר תַּשִּׂיג יַד הַנֹּדֵר יַעֲרִיכֶנּוּ הַכֹּהֵֽן |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt. |