Luther 1984: | so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlaßjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, daß sie dem HERRN heilig sei. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | so soll ihm der Priester den Betrag-1- des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HErrn geweihte Gabe entrichten. -1) = Bruchteil. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | dann soll ihm der Priester den Betrag der Schätzung berechnen bis zum Jobeljahr-1-. Er soll die Schätzung am gleichen Tag als etwas für den HERRN Heiliges entrichten. -1) vgl. 3. Mose 25, 10. |
Schlachter 1952: | so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. |
Schlachter 2000 (05.2003): | so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schätzung berechnen bis zum Halljahr, und er soll an demselben Tag den Schätzwert geben, als heilig für den HERRN. |
Zürcher 1931: | so soll ihm der Priester den Betrag der Schätzung bis zum Halljahr berechnen, und er soll am selben Tage diesen Betrag als dem Herrn geweihte Gabe bezahlen. |
Luther 1912: | so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem Herrn heilig sei. |
Buber-Rosenzweig 1929: | berechne ihm der Priester den Bruchteil des Richtwerts bis zum Heimholerjahr, er gebe den Wert an demselben Tag als Darheiligung IHM.. |
Tur-Sinai 1954: | so berechne ihm der Priester den Betrag der Bewertung bis zum Jobeljahr, und er gebe die Bewertung an jenem Tag als heilig dem Ewigen. |
Luther 1545 (Original): | So sol jn der Priester rechen, was er gilt bis an das Halliar, vnd er sol desselben tages solche schetzung geben, das er dem HERRN heilig sey. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei. |
NeÜ 2024: | soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | so berechne ihm der Priester den Betrag der Schätzung bis zum Jobeljahr. Und er entrichte den Schätzwert am selben Tag. Es ist Jahweh heilig.(a) -Fussnote(n): (a) o.: Es ist Heiligkeit (o.: etwas Heiliges) für Jahweh. |
English Standard Version 2001: | then the priest shall calculate the amount of the valuation for it up to the year of jubilee, and the man shall give the valuation on that day as a holy gift to the LORD. |
King James Version 1611: | Then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation, [even] unto the year of the jubile: and he shall give thine estimation in that day, [as] a holy thing unto the LORD. |
Westminster Leningrad Codex: | וְחִשַּׁב לוֹ הַכֹּהֵן אֵת מִכְסַת הָֽעֶרְכְּךָ עַד שְׁנַת הַיֹּבֵל וְנָתַן אֶת הָעֶרְכְּךָ בַּיּוֹם הַהוּא קֹדֶשׁ לַיהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt. |