Luther 1984: | Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbgut ist, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HErrn weiht, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt, |
Schlachter 1952: | Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht zu seinen Eigentumsfeldern gehört, |
Zürcher 1931: | Wenn jemand dem Herrn einen Acker weiht, den er gekauft hat, der also nicht zu seinem Erbgut gehört, |
Luther 1912: | Wenn aber jemand dem Herrn einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, |
Buber-Rosenzweig 1929: | Heiligt einer IHM das Feld seines Erwerbs dar, das nicht vom Feld seiner Hufe ist, |
Tur-Sinai 1954: | Wenn er aber ein von ihm gekauftes Feld, das nicht vom Feld seines Erbbesitzes ist, dem Ewigen weiht, |
Luther 1545 (Original): | Wenn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget, den er gekaufft hat, vnd nicht sein Erbgut ist, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist, |
NeÜ 2024: | Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Heiligt er aber ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines ‹erblichen› Besitztums gehört, für Jahweh, |
English Standard Version 2001: | If he dedicates to the LORD a field that he has bought, which is not a part of his possession, |
King James Version 1611: | And if [a man] sanctify unto the LORD a field which he hath bought, which [is] not of the fields of his possession; |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם אֶת שְׂדֵה מִקְנָתוֹ אֲשֶׁר לֹא מִשְּׂדֵה אֲחֻזָּתוֹ יַקְדִּישׁ לַֽיהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt. |