4. Mose 4, 3

Das vierte Buch Mose, Numeri

Kapitel: 4, Vers: 3

4. Mose 4, 2
4. Mose 4, 4

Luther 1984:von -a-dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst kommen, daß sie ihre Arbeit tun an der Stiftshütte. -a) 4. Mose 8, 24.25; 1. Chronik 23, 24.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die zum Dienst tauglich sind, so daß sie am Offenbarungszelt tätig sein können.»
Revidierte Elberfelder 1985/1986:von dreißig Jahren an und darüber-a- bis zu fünfzig Jahren, alle, die in den Dienst-1- treten, um die Arbeit am Zelt der Begegnung zu verrichten!-b- -1) das Wort bed. an and. Stellen Kriegsdienst. a) V. 47; 4. Mose 1, 3; 1. Chronik 23, 3.24.27. b) V. 23.30.47; 4. Mose 8, 24-26.
Schlachter 1952:von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste Jahr, alle Diensttauglichen für das Werk an der Stiftshütte.
Schlachter 2000 (05.2003):von 30 Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr, alle Diensttauglichen für das Werk an der Stiftshütte.
Zürcher 1931:vom dreissigsten Jahre an und darüber bis zum fünfzigsten Jahre, aller, die dienstpflichtig sind -, damit sie Dienst tun am heiligen Zelte. -4. Mose 8, 24.25.
Luther 1912:von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die a) zum Dienst taugen, daß sie tun die Werke in der Hütte des Stifts. - a) 4. Mose 8, 24.
Buber-Rosenzweig 1929:vom Dreißigjährigen aufwärts, bis zum Fünfzigjährigen, alles was zur Heerschar eingeht, Arbeit zu machen am Zelt der Begegnung.
Tur-Sinai 1954:vom Dreißigjährigen an und darüber bis zum Fünfzigjährigen, jeden, der in den Dienst eintritt, um am Erscheinungszelt Arbeit zu verrichten.
Luther 1545 (Original):von dreissig jar an vnd drüber, bis ins funffzigst jar, alle die zum Heer tügen, das sie thun die werck in der Hütten des Stiffts.
Luther 1545 (hochdeutsch):von dreißig Jahren an und drüber, bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Heer taugen, daß sie tun die Werke in der Hütte des Stifts.
NeÜ 2024:Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Offenbarungszelt verpflichtet sind.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):vom Dreißigjährigen an und darüber bis zum Fünfzigjährigen, jeder, der in die Heerschar [der Dienenden](a) eintritt, das Werk am Zelt der Begegnung zu tun.
-Fussnote(n): (a) o.: in die Dienstschar (Grundbed.: Heeresdienst); so a. V. 23.30.35.39.43.
-Parallelstelle(n): 4. Mose 8, 24-26; 1. Chronik 23, 3; 1. Chronik 23, 24-27
English Standard Version 2001:from thirty years old up to fifty years old, all who can come on duty, to do the work in the tent of meeting.
King James Version 1611:From thirty years old and upward even until fifty years old, all that enter into the host, to do the work in the tabernacle of the congregation.
Westminster Leningrad Codex:מִבֶּן שְׁלֹשִׁים שָׁנָה וָמַעְלָה וְעַד בֶּן חֲמִשִּׁים שָׁנָה כָּל בָּא לַצָּבָא לַעֲשׂוֹת מְלָאכָה בְּאֹהֶל מוֹעֵֽד



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:4, 1: Für eine Erörterung der Stiftshütte und ihrer Bestandteile s. Anm. zu 2. Mose 25-30.



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