Luther 1984: | Dem Geschlecht, das groß ist an Zahl, sollst du viel zum Erbe geben, und dem Geschlecht, das gering ist an Zahl, wenig; einem jeden soll man geben nach seiner Zahl. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | den größeren Stämmen sollst du einen größeren Erbbesitz geben, dagegen den kleineren einen weniger großen Erbbesitz zuteilen: jedem Stamme soll sein Erbbesitz nach der Zahl der aus ihm Gemusterten zugeteilt werden. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Dem, der groß ist (an Zahl), sollst du sein Erbteil groß bemessen, und dem, der klein ist (an Zahl), sollst du sein Erbteil klein bemessen-a-. -a) 4. Mose 33, 54; 35, 8; Josua 17, 14.17; 19, 9. |
Schlachter 1952: | Vielen sollst du viel zum Erbteil geben, und wenigen wenig; jedem (Stamm) soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Denen, die zahlreich sind, sollst du ein größeres Erbteil geben, und denen, die wenige sind, sollst du ein kleineres Erbteil geben; jedem soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten. |
Zürcher 1931: | Den grössern (Stämmen) sollst du ein grosses Erbgut geben, und den kleinern ein kleines; jedem (Stamm) soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten. -4. Mose 33, 54. |
Luther 1912: | Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl. |
Buber-Rosenzweig 1929: | dem Mehrhaltigen mehre sein Eigentum, dem Minderhaltigen mindre sein Eigentum, die Mannschaft, entsprechend ihren Eingeordneten werde ihr Eigentum ausgegeben |
Tur-Sinai 1954: | Dem Zahlreichen sollst du größeren, und dem Geringen geringeren Erbbesitz geben; jedem nach seinen Gemusterten werde sein Erbbesitz gegeben. |
Luther 1545 (Original): | Vielen soltu viel zum Erbe geben, vnd wenigen wenig, Jglichen sol man geben nach jrer zal. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Vielen sollst du viel zum Erbe geben und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl. |
NeÜ 2024: | Einem großen Stamm sollst du einen großen Erbbesitz zuteilen und einem kleinen einen kleinen. Jedem Stamm soll sein Erbbesitz nach der Zahl seiner Gemusterten zugeteilt werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Dem Großen(a) sollst du sein Erbteil groß machen und dem Kleinen sollst du sein Erbteil klein machen. Jedem soll sein Erbteil entsprechend [der Zahl] seiner Gemusterten gegeben werden. -Fussnote(n): (a) d. h.: Dem Zahlreichen -Parallelstelle(n): 4. Mose 33, 54; Josua 17, 14.17 |
English Standard Version 2001: | To a large tribe you shall give a large inheritance, and to a small tribe you shall give a small inheritance; every tribe shall be given its inheritance in proportion to its list. |
King James Version 1611: | To many thou shalt give the more inheritance, and to few thou shalt give the less inheritance: to every one shall his inheritance be given according to those that were numbered of him. |
Westminster Leningrad Codex: | לָרַב תַּרְבֶּה נַחֲלָתוֹ וְלַמְעַט תַּמְעִיט נַחֲלָתוֹ אִישׁ לְפִי פְקֻדָיו יֻתַּן נַחֲלָתֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 26, 52: Anhand dieser Zahlen der Volkszählung sollte die Entscheidung über die Erbschaft der einzelnen Stämme und die Lage im Land fallen (vgl. Josua . 13, 1-7). |