Luther 1984: | -a-Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr an diesem Tage tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern -a) V. 12-38: 3. Mose 23, 34-43. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «FERNER am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HErrn ein Fest sieben Tage lang feiern. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | UND am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun-a-, und ihr sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern. -a) V. 35; 3. Mose 23, 7. |
Schlachter 1952: | Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. |
Zürcher 1931: | Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun, sondern sollt dem Herrn ein Fest feiern, sieben Tage lang. -3. Mose 23, 33-43. |
Luther 1912: | a) Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem Herrn sieben Tage feiern - a) 3. Mose 23, 34-43. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Am fünfzehnten Tag auf die siebente Neuung sei euch Ausrufen der Heiligung, allerart Dienstarbeit sollt ihr nicht machen, reiht Festreihn IHM ein Tagsiebent. |
Tur-Sinai 1954: | Und am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll euch heilige Berufung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr verrichten; und ihr sollt dem Ewigen ein Fest feiern, sieben Tage lang. |
Luther 1545 (Original): | Der funffzehende tag des siebenden monden, sol bey euch heilig heissen, das jr zusamen kompt, Kein diensterbeit solt jr drinnen thun, vnd solt dem HERRN sieben tage feiren. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Der fünfzehnte Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet. Keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun; und sollt dem HERRN sieben Tage feiern. |
NeÜ 2024: | Das Laubhüttenfest: Am 15. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe ein Fest feiern. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und am fünfzehnten Tag des siebenten Monats ist euch eine heilige Einberufung. Keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun. Und ihr sollt Jahweh ein Fest feiern sieben Tage lang. -Parallelstelle(n): 4. Mose 29, 12-38: 3. Mose 23, 33-43; 5. Mose 16, 13-15; Nehemia 8, 14-18; Hesekiel 45, 25; Sacharja 14, 16; Johannes 7, 2.14.37 |
English Standard Version 2001: | On the fifteenth day of the seventh month you shall have a holy convocation. You shall not do any ordinary work, and you shall keep a feast to the LORD seven days. |
King James Version 1611: | And on the fifteenth day of the seventh month ye shall have an holy convocation; ye shall do no servile work, and ye shall keep a feast unto the LORD seven days: |
Westminster Leningrad Codex: | וּבַחֲמִשָּׁה עָשָׂר יוֹם לַחֹדֶשׁ הַשְּׁבִיעִי מִֽקְרָא קֹדֶשׁ יִהְיֶה לָכֶם כָּל מְלֶאכֶת עֲבֹדָה לֹא תַעֲשׂוּ וְחַגֹּתֶם חַג לַיהוָה שִׁבְעַת יָמִֽים |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 29, 12: S. 3. Mose 23, 33-43. |