5. Mose 15, 2

Das fünfte Buch Mose, Deuteronomium

Kapitel: 15, Vers: 2

5. Mose 15, 1
5. Mose 15, 3

Luther 1984:So aber soll's zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll's ihm erlassen und soll's nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn man hat ein -a-Erlaßjahr ausgerufen dem HERRN. -a) Nehemia 5, 10; 10, 32.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen-1-; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HErrn ausgerufen. -1) d.h. die Schuld von ihm eintreiben.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Das aber ist die Sache mit dem Schulderlaß: Jeder Gläubiger-1- soll das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat, erlassen. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat für den HERRN einen Schulderlaß ausgerufen-a-. -1) w: Herr (eines Darlehens). a) Nehemia 5, 10.
Schlachter 1952:Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.
Schlachter 2000 (05.2003):Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des HERRN ausgerufen.
Zürcher 1931:Und so soll man es mit dem Erlass halten: Erlassen soll jeder Schuldherr das Darlehen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass zu Ehren des Herrn ausgerufen. -Jeremia 34, 8-16.
Luther 1912:Also soll’s aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr dem Herrn.
Buber-Rosenzweig 1929:Dies ist die Sache der Ablockerung: Ablockern soll jeder Schuldherr den Borg seiner Hand, den er seinem Genossen borgte: nicht mehr darf er eintreiben bei seinem Genossen, seinem Bruder, denn ausgerufen hat man Ablockerung IHM.
Tur-Sinai 1954:Dies aber ist die Sache der Erlassung: Es erlasse jeglicher Schuldherr sein Handlehen, das er bei seinem Nächsten zu beanspruchen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen, denn man hat Erlassung ausgerufen dem Ewigen.
Luther 1545 (Original):Also sols aber zugehen mit dem Erlasiar. Wenn einer seinem Nehesten etwas borget, der sols jm erlassen, vnd sols nicht einmanen von seinem Nehesten, oder von seinem Bruder, Denn es heisst das Erlasiar dem HERRN.
Luther 1545 (hochdeutsch):Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HERRN.
NeÜ 2024:Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und dieses ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten(a) geliehen hat. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht bedrängen, denn man hat einen Erlass ausgerufen - für Jahweh.
-Fussnote(n): (a) o.: Gefährten
-Parallelstelle(n): Nehemia 5, 7-11
English Standard Version 2001:And this is the manner of the release: every creditor shall release what he has lent to his neighbor. He shall not exact it of his neighbor, his brother, because the LORD's release has been proclaimed.
King James Version 1611:And this [is] the manner of the release: Every creditor that lendeth [ought] unto his neighbour shall release [it]; he shall not exact [it] of his neighbour, or of his brother; because it is called the LORD'S release.
Westminster Leningrad Codex:וְזֶה דְּבַר הַשְּׁמִטָּה שָׁמוֹט כָּל בַּעַל מַשֵּׁה יָדוֹ אֲשֶׁר יַשֶּׁה בְּרֵעֵהוּ לֹֽא יִגֹּשׂ אֶת רֵעֵהוּ וְאֶת אָחִיו כִּֽי קָרָא שְׁמִטָּה לַֽיהוָֽה



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