Luther 1984: | ALLE sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.-a- -a) 2. Mose 23, 10.11. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «ALLE sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen; |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | AM Ende von sieben Jahren sollst du einen Schulderlaß halten-a-. -a) 5. Mose 31, 10; Jeremia 34, 14. |
Schlachter 1952: | NACH sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen. |
Zürcher 1931: | ALLE sieben Jahre sollst du Erlass gewähren. |
Luther 1912: | Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. - 2. Mose 23, 10.11. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Am Ende von je sieben Jahren sollst du Ablockerung machen. |
Tur-Sinai 1954: | Nach Verlauf von sieben Jahren sollst du Erlassung halten. |
Luther 1545 (Original): | Vber sieben jar, soltu ein Erlasiar halten, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Über sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. |
NeÜ 2024: | Das Jahr des Schuldenerlasses: Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Am Ende von sieben Jahren sollst du einen [Schulden]erlass machen! -Parallelstelle(n): 5. Mose 31, 10; 3. Mose 25, 2-4; Jeremia 34, 14-17 |
English Standard Version 2001: | At the end of every seven years you shall grant a release. |
King James Version 1611: | At the end of [every] seven years thou shalt make a release. |
Westminster Leningrad Codex: | מִקֵּץ שֶֽׁבַע שָׁנִים תַּעֲשֶׂה שְׁמִטָּֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 15, 1: Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen. Das Sabbatjahr wurde in 2. Mose 23, 10.11 und 3. Mose 25, 17 eingesetzt und beschrieben. Obwohl diese Stellen feststellen, dass das Land im 7. Jahr brachliegen sollte, ohne Getreideanbau, schreibt Mose nur hier einen Schuldenerlass vor. Auf der Grundlage von V. 9-11 war die Schuld vollständig und für immer erlassen und nicht nur ein Zahlungsaufschub während des Jahres. |