Luther 1984: | WENN man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, es einzunehmen, und er liegt auf freiem Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «WENN man in dem Lande, das der HErr, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | WENN in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen-a-, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, -a) 5. Mose 3, 18. |
Schlachter 1952: | WENN man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es in Besitz zu nehmen, und er auf dem Feld liegt und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, |
Zürcher 1931: | WENN man in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, und man weiss nicht, wer ihn erschlagen hat, |
Luther 1912: | Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn ein Durchbohrter gefunden wird auf dem Boden, den ER dein Gott dir gibt, ihn zu ererben, auf dem Feld gefallen, man weiß nicht wer ihn erschlug, |
Tur-Sinai 1954: | Wenn in dem Land, das der Ewige, dein Gott, dir zum Besitz gibt, ein Erschlagener gefunden wird, der auf dem Feld liegt, ohne daß man weiß, wer ihn erschlagen hat, |
Luther 1545 (Original): | Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen, vnd ligt im Felde, vnd man nicht weis, wer jn geschlagen hat. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und liegt im Felde, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, |
NeÜ 2024: | Sühne bei unbekanntem Täter: Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wird auf dem Erdboden, den Jahweh, dein Gott, dir gibt, ihn ‹als Erbe› in Besitz zu nehmen, ein Durchbohrter gefunden, auf dem Feld gefallen, und man weiß nicht, wer ihn erschlug, |
English Standard Version 2001: | If in the land that the LORD your God is giving you to possess someone is found slain, lying in the open country, and it is not known who killed him, |
King James Version 1611: | If [one] be found slain in the land which the LORD thy God giveth thee to possess it, lying in the field, [and] it be not known who hath slain him: |
Westminster Leningrad Codex: | כִּי יִמָּצֵא חָלָל בָּאֲדָמָה אֲשֶׁר יְהוָה אֱלֹהֶיךָ נֹתֵן לְךָ לְרִשְׁתָּהּ נֹפֵל בַּשָּׂדֶה לֹא נוֹדַע מִי הִכָּֽהוּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 1: man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat. Dieses Gesetz, das einen ungelösten Fall von Totschlag behandelt, findet sich im Pentateuch sonst nirgendwo. Im Falle, dass der Täter nicht bekannt war, konnte der Gerechtigkeit nicht ausreichend Genüge getan werden. Dennoch trug das Volk die Verantwortung, sich mit dem Verbrechen zu befassen. Die Ältesten der Stadt, die sich am nächsten zu dem Ort befand, wo der Tote gefunden wurde, sollten die Verantwortung für die Gewalttat übernehmen. Das schloss Konflikte zwischen Städten aus, wenn Verwandte Vergeltung suchten. Sie gingen in ein Tal (Götzenaltäre befanden sich immer auf Anhöhen, wodurch Assoziationen mit dem Götzendienst vermieden wurden) und brachen dort einer jungen Kuh das Genick. Dadurch gaben sie zu verstehen, dass das Verbrechen Strafe verdiente. Aber das Händewaschen der Ältesten (V. 6) zeigte, dass sie, obwohl sie die Verantwortung für das Geschehene übernommen hatten, dennoch frei von Schuld waren. |