Luther 1984: | Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir wohnt und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir bleiben, bis sie dein Bruder sucht, und sollst sie ihm dann wiedergeben. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir (wohnt) oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir sein, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück! |
Schlachter 1952: | Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. |
Zürcher 1931: | Wenn aber dein Volksgenosse nicht nahe bei dir wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, so sollst du es in dein Haus nehmen, und es soll bei dir bleiben, bis es dein Volksgenosse sucht; dann sollst du es ihm zurückgeben. |
Luther 1912: | Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. |
Buber-Rosenzweig 1929: | ist aber nicht nah zu dir dein Bruder oder du weißt ihn nicht, hols ein in deines Hauses Bezirk, es bleibe bei dir, bis dein Bruder es sucht, dann gibs ihm zurück, |
Tur-Sinai 1954: | Wenn aber dein Bruder nicht nah bei dir wohnt, oder du ihn nicht kennst, so sollst du es in dein Haus aufnehmen, daß es bei dir bleibt, bis dein Bruder es sucht, dann sollst du es ihm zurückgeben. |
Luther 1545 (Original): | Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist, vnd kennest jn nicht, So soltu sie in dein Haus nemen, das sie bey dir seien, bis sie dein Bruder süche, vnd denn jm wider gebest. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und kennest ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und dann ihm wiedergebest. |
NeÜ 2024: | Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen. Es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ist aber dein Bruder nicht nahe bei dir oder kennst du ihn nicht, so nimmst du sie in dein Haus auf, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht. Und ‹dann› gibst du sie ihm zurück. |
English Standard Version 2001: | And if he does not live near you and you do not know who he is, you shall bring it home to your house, and it shall stay with you until your brother seeks it. Then you shall restore it to him. |
King James Version 1611: | And if thy brother [be] not nigh unto thee, or if thou know him not, then thou shalt bring it unto thine own house, and it shall be with thee until thy brother seek after it, and thou shalt restore it to him again. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם לֹא קָרוֹב אָחִיךָ אֵלֶיךָ וְלֹא יְדַעְתּוֹ וַאֲסַפְתּוֹ אֶל תּוֹךְ בֵּיתֶךָ וְהָיָה עִמְּךָ עַד דְּרֹשׁ אָחִיךָ אֹתוֹ וַהֲשֵׁבֹתוֹ לֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 1: du sollst dich ihnen nicht entziehen. Der Israelit sollte seine Augen von einem solch offensichtlichen Verlust nicht wegwenden. Es war seine Pflicht, das verloren gegangene Eigentum seines Nächsten einzufangen und ihm zurückzubringen. |