Luther 1984: | Ist's aber die Wahrheit, daß das Mädchen nicht mehr Jungfrau war, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn aber jene Behauptung: ,Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden' auf Wahrheit beruht, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die (Zeichen der) Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden, |
Schlachter 1952: | Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber diese Sache wahr ist und die Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau nicht gefunden worden sind, |
Zürcher 1931: | Erweist sich aber die Sache als wahr, ist das Mädchen nicht als Jungfrau erfunden worden, |
Luther 1912: | Ist’s aber die Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, |
Buber-Rosenzweig 1929: | War aber getreu jene Rede, war Jungfernschaft an dem Mädchen nicht gefunden worden, |
Tur-Sinai 1954: | Wenn aber diese Sache wahr ist, es sind keine Beweise der Jungfrauschaft bei dem Mädchen gefunden worden, |
Luther 1545 (Original): | Ists aber die warheit, das die Dirne nicht ist jungfraw funden, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Ist's aber die Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau funden, |
NeÜ 2024: | Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Erweist sich diese Sache aber als Wahrheit [und] sind keine [Zeichen der] Jungfräulichkeit bei der jungen Frau gefunden worden, |
English Standard Version 2001: | But if the thing is true, that evidence of virginity was not found in the young woman, |
King James Version 1611: | But if this thing be true, [and the tokens of] virginity be not found for the damsel: |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם אֱמֶת הָיָה הַדָּבָר הַזֶּה לֹא נִמְצְאוּ בְתוּלִים לנער לַֽנַּעֲרָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 13: Ein Israelit, der die Jungfräulichkeit seiner Braut anzweifelte, musste vor den »den Ältesten der Stadt« eine formale Anschuldigung erheben. Wenn ihre Eltern den Beweis ihrer Jungfräulichkeit erbrachten, der die Anschuldigung als falsch erwies, musste der Ehemann eine Strafe zahlen und durfte sich nicht von der Frau trennen. Konnte ihre Jungfräulichkeit jedoch nicht unter Beweis gestellt werden, wurde sie getötet. |