Luther 1984: | so wollest du ihr Gebet und Flehen hören vom Himmel her und ihnen zu ihrem Recht helfen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | so wollest du ihr Gebet und Flehen vom Himmel her hören und ihnen zu ihrem Recht verhelfen!» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | dann höre vom Himmel her ihr Gebet und ihr Flehen und schaffe (ihnen) ihr Recht! |
Schlachter 1952: | so wollest du ihr Gebet und ihr Flehen im Himmel hören und ihnen zu ihrem Recht verhelfen! - |
Schlachter 2000 (05.2003): | so höre du vom Himmel her ihr Gebet und ihr Flehen und verschaffe ihnen Recht! |
Zürcher 1931: | so wollest du vom Himmel her ihr Gebet und Flehen hören und ihnen Recht schaffen. |
Luther 1912: | so wollest du ihr Gebet und Flehen hören vom Himmel und ihnen zu ihrem Recht helfen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | so höre vom Himmel her ihr Beten, ihr Flehn, so tue ihr Recht dar. |
Tur-Sinai 1954: | so höre vom Himmel her ihr Gebet und ihr Flehen und tu ihnen ihr Recht. |
Luther 1545 (Original): | So woltestu jr gebet vnd flehen hören vom Himel, vnd jnen zu jrem Recht helffen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn sie an dir sündigen werden (sintemal kein Mensch ist, der nicht sündige), und du über sie erzürnest und gibst sie vor ihren Feinden, daß sie sie gefangen wegführen in ein fernes oder nahes Land, |
NeÜ 2024: | dann höre ihr Gebet und Flehen im Himmel und verschaffe ihnen ihr Recht! |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | so mögest du von den Himmeln her ihr Gebet und ihr Gnadenflehen hören und ihnen Recht schaffen. |
English Standard Version 2001: | then hear from heaven their prayer and their plea, and maintain their cause. |
King James Version 1611: | Then hear thou from the heavens their prayer and their supplication, and maintain their cause. |
Westminster Leningrad Codex: | וְשָׁמַעְתָּ מִן הַשָּׁמַיִם אֶת תְּפִלָּתָם וְאֶת תְּחִנָּתָם וְעָשִׂיתָ מִשְׁפָּטָֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 6, 12: S. Anm. zu 1. Könige 8, 22-50. Als Salomo als Repräsentant seines Volkes betete, bat er Gott, ihnen in vielen Umständen zu helfen: 1.) bei Verbrechen (V. 22.23), 2.) bei Angriffen von Feinden (V. 24.25), 3.) bei Dürre (V. 26.27), 4.) bei Hungersnot (V. 28-31), 5.) für Fremdlinge (V. 32.33), 6.) bei Krieg (V. 34.35) und 7.) bei Sünde (V. 36-39). |