Sprüche 18, 17

Das Buch der Sprüche, das Buch der Sprichwörter, die Sprüche Salomos

Kapitel: 18, Vers: 17

Sprüche 18, 16
Sprüche 18, 18

Luther 1984:Ein jeder hat zuerst in seiner Sache recht; kommt aber der andere zu Wort, so findet sich's.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Recht hat, wer als der Erste in einer Streitsache auftritt; wenn dann aber der andere-1- kommt, so widerlegt er ihn. - -1) = sein Widersacher.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Im Recht-1- (scheint), wer in seiner Streitsache als erster (auftritt, bis) sein Nächster kommt und ihn ausforscht-2-. -1) o: Gerecht . . . 2) o: (doch dann) kommt der andere (zu Wort) und durchschaut ihn.
Schlachter 1952:Wer sich in seinem Prozeß zuerst verteidigen darf, hat Recht; dann kommt der andere und forscht ihn aus.
Schlachter 2000 (05.2003):Wer sich in seinem Prozess zuerst verteidigen darf, hat recht — doch dann kommt der andere und forscht ihn aus.
Zürcher 1931:Wer vor Gericht zuerst auftritt, hat Recht; / da kommt der andre und ergründet ihn. /
Luther 1912:Ein jeglicher ist zuerst in seiner Sache gerecht; kommt aber sein Nächster hinzu, so findet sich’s.
Buber-Rosenzweig 1929:Mit seiner Streitsache ist der erste gerecht, dann aber kommt sein Genosse und forscht ihn aus.
Tur-Sinai 1954:Es scheint der Erste recht in seinem Streit / doch kommt der Andre, prüft mans nach. /
Luther 1545 (Original):Der Gerecht ist seiner Sache zuuor gewis, Kompt sein Nehester, so findet er jn also..
Luther 1545 (hochdeutsch):Der Gerechte ist seiner Sache zuvor gewiß; kommt sein Nächster, so findet er ihn also.
NeÜ 2024:Wer als Erster aussagt, hat scheinbar Recht, / doch dann kommt sein Gegner und stellt es in Frage.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Recht hat(a) der Erste in einer Streitsache; da kommt ein anderer(b) und forscht ihn aus(c).
-Fussnote(n): (a) Hier wird der erste Augenschein beschrieben. (b) w.: sein Gefährte, sein Nächster (c) o.: legt ihn bloß.
-Parallelstelle(n): Sprüche 18, 13; 2. Samuel 16, 1-3; 2. Samuel 19, 24-27
English Standard Version 2001:The one who states his case first seems right, until the other comes and examines him.
King James Version 1611:[He that is] first in his own cause [seemeth] just; but his neighbour cometh and searcheth him.
Westminster Leningrad Codex:צַדִּיק הָרִאשׁוֹן בְּרִיבוֹ יבא וּבָֽא רֵעֵהוּ וַחֲקָרֽוֹ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:18, 17: S. V. 13. Eine Untersuchung beider Seiten schützt vor übereiltem Urteil.



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