Luther 1984: | Ein jeder hat zuerst in seiner Sache recht; kommt aber der andere zu Wort, so findet sich's. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Recht hat, wer als der Erste in einer Streitsache auftritt; wenn dann aber der andere-1- kommt, so widerlegt er ihn. - -1) = sein Widersacher. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Im Recht-1- (scheint), wer in seiner Streitsache als erster (auftritt, bis) sein Nächster kommt und ihn ausforscht-2-. -1) o: Gerecht . . . 2) o: (doch dann) kommt der andere (zu Wort) und durchschaut ihn. |
Schlachter 1952: | Wer sich in seinem Prozeß zuerst verteidigen darf, hat Recht; dann kommt der andere und forscht ihn aus. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wer sich in seinem Prozess zuerst verteidigen darf, hat recht — doch dann kommt der andere und forscht ihn aus. |
Zürcher 1931: | Wer vor Gericht zuerst auftritt, hat Recht; / da kommt der andre und ergründet ihn. / |
Luther 1912: | Ein jeglicher ist zuerst in seiner Sache gerecht; kommt aber sein Nächster hinzu, so findet sich’s. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Mit seiner Streitsache ist der erste gerecht, dann aber kommt sein Genosse und forscht ihn aus. |
Tur-Sinai 1954: | Es scheint der Erste recht in seinem Streit / doch kommt der Andre, prüft mans nach. / |
Luther 1545 (Original): | Der Gerecht ist seiner Sache zuuor gewis, Kompt sein Nehester, so findet er jn also.. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Der Gerechte ist seiner Sache zuvor gewiß; kommt sein Nächster, so findet er ihn also. |
NeÜ 2024: | Wer als Erster aussagt, hat scheinbar Recht, / doch dann kommt sein Gegner und stellt es in Frage. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Recht hat(a) der Erste in einer Streitsache; da kommt ein anderer(b) und forscht ihn aus(c). -Fussnote(n): (a) Hier wird der erste Augenschein beschrieben. (b) w.: sein Gefährte, sein Nächster (c) o.: legt ihn bloß. -Parallelstelle(n): Sprüche 18, 13; 2. Samuel 16, 1-3; 2. Samuel 19, 24-27 |
English Standard Version 2001: | The one who states his case first seems right, until the other comes and examines him. |
King James Version 1611: | [He that is] first in his own cause [seemeth] just; but his neighbour cometh and searcheth him. |
Westminster Leningrad Codex: | צַדִּיק הָרִאשׁוֹן בְּרִיבוֹ יבא וּבָֽא רֵעֵהוּ וַחֲקָרֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 18, 17: S. V. 13. Eine Untersuchung beider Seiten schützt vor übereiltem Urteil. |