Luther 1984: | Und -a-wenn die Priester in das Heiligtum hineingehen, dürfen sie von dort nicht wieder in den äußeren Vorhof gehen, sondern sollen zuvor in den Kammern ihre Kleider ablegen, in denen sie Dienst getan haben, denn die sind heilig; und sie sollen ihre andern Kleider anlegen und dann hinausgehen unter das Volk. -a) Hesekiel 44, 19. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn die Priester eintreten - sie dürfen aber nicht aus dem Heiligtum (unmittelbar) in den äußeren Vorhof hinaustreten -, so sollen sie dort ihre Gewänder niederlegen, in denen sie den Dienst verrichtet haben; denn diese sind heilig: sie sollen andere Kleider anziehen und dann erst sich nach dem für das Volk bestimmten Raume begeben.» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn sie, die Priester, hineingegangen sind, dann sollen sie aus dem Heiligtum nicht (unmittelbar) in den äußeren Vorhof hinausgehen, sondern sollen dort ihre Kleider niederlegen, in denen sie den Dienst verrichten; denn sie sind heilig; sie sollen (erst) andere Kleider anziehen und sich (dann) dem (Ort) nahen, der dem Volk (zugänglich) ist-a-. -a) Hesekiel 44, 19; 3. Mose 16, 24. |
Schlachter 1952: | Wenn die Priester hineingegangen sind, sollen sie nicht aus dem Heiligtum in den äußern Vorhof hinaustreten, sondern sollen daselbst ihre Kleider, in denen sie gedient haben, ablegen, weil sie heilig sind, und sie sollen andere Kleider anziehen, um sich mit dem zu befassen, was das Volk angeht. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn die Priester hineingegangen sind, sollen sie nicht aus dem Heiligtum in den äußeren Vorhof hinaustreten, sondern sollen dort ihre Kleider, in denen sie gedient haben, ablegen, weil sie heilig sind, und sie sollen andere Kleider anziehen, um sich mit dem zu befassen, was das Volk angeht. |
Zürcher 1931: | Und niemand darf hineingehen ausser den Priestern. Diese aber dürfen nicht aus dem Heiligtum in den äussern Vorhof hinausgehen, sondern sie sollen dort (in den Zellen) ihre Kleider ablegen, in denen sie den Dienst verrichten - denn sie sind heilig - und sollen andre Kleider anziehen, bevor sie sich dem nahen, was des Volkes ist. |
Luther 1912: | Und wenn die Priester hineingehen, sollen sie nicht wieder aus dem Heiligtum gehen in den äußern Vorhof, sondern sollen zuvor ihre Kleider, darin sie gedient haben, in den Kammern weglegen, denn sie sind heilig; und sollen ihre andern Kleider anlegen und alsdann heraus unters Volk gehen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wann die Priester hereingekommen sind, dürfen sie nicht gleich hinaus vom Geheiligten in den äußern Hof: sie sollen dort ihre Gewänder niederlegen, in denen sie geamtet haben, denn geheiligt sind die, in andre Gewänder sollen sie sich kleiden, dann erst sollen sie dem nahen, was des Volkes ist. |
Tur-Sinai 1954: | Treten sie, die Priester, ein, so sollen sie nicht aus dem Heiligtum in den äußern Hof hinaustreten, vielmehr sollen sie dort ihre Gewänder niederlegen, darin sie den Dienst vollzogen haben; denn diese sind heilig; dann sollen sie sich andere Kleider anlegen und so dem nahen, was des Volkes ist.' |
Luther 1545 (Original): | Vnd wenn die Priester hinein gehen, sollen sie nicht wider aus dem Heiligthum gehen, in eussern Vorhof, sondern sollen zuuor jre Kleider, darin sie gedienet haben, in den selbigen Kamern weglegen, Denn sie sind heilig. Vnd sollen jr andere Kleider anlegen, vnd als denn heraus vnters Volck gehen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und wenn die Priester hineingehen, sollen sie nicht wieder aus dem Heiligtum gehen in den äußern Vorhof, sondern sollen zuvor ihre Kleider, darin sie gedienet haben, in denselbigen Kammern weglegen, denn sie sind heilig; und sollen ihre andern Kleider anlegen und alsdann heraus unter das Volk gehen. |
NeÜ 2024: | Wenn die Priester im Heiligtum waren, sollen sie von dort nicht in den Vorhof hinausgehen, sondern die Gewänder, in denen sie ihren Dienst verrichtet haben, in diesen Räumen ablegen, denn die Gewänder sind heilig. Erst nachdem sie sich umgezogen haben, dürfen sie auf den Platz gehen, der auch für das Volk zugänglich ist. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn die Priester hineingegangen sind, sollen sie aus dem Heiligen nicht [unmittelbar] in den äußeren Vorhof hinausgehen. Sie sollen dort(a) ihre Kleider niederlegen, in denen sie den ‹aufgetragenen› verehrenden Dienst verrichten, denn sie sind heilig; sie sollen andere Kleider anziehen, ‹dann› dürfen sie dem [Bereich] nahen, der für das Volk ist. -Fussnote(n): (a) d. h.: in den nördlichen Kammern -Parallelstelle(n): Hesekiel 44, 19; 3. Mose 16, 24 |
English Standard Version 2001: | When the priests enter the Holy Place, they shall not go out of it into the outer court without laying there the garments in which they minister, for these are holy. They shall put on other garments before they go near to that which is for the people. |
King James Version 1611: | When the priests enter therein, then shall they not go out of the holy [place] into the utter court, but there they shall lay their garments wherein they minister; for they [are] holy; and shall put on other garments, and shall approach to [those things] which [are] for the people. |
Westminster Leningrad Codex: | בְּבֹאָם הַכֹּהֲנִים וְלֹֽא יֵצְאוּ מֵהַקֹּדֶשׁ אֶל הֶחָצֵר הַחִיצוֹנָה וְשָׁם יַנִּיחוּ בִגְדֵיהֶם אֲשֶׁר יְשָׁרְתוּ בָהֶן כִּֽי קֹדֶשׁ הֵנָּה ילבשו וְלָבְשׁוּ בְּגָדִים אֲחֵרִים וְקָרְבוּ אֶל אֲשֶׁר לָעָֽם |