Luther 1984: | Haben aber Demetrius und die mit ihm vom Handwerk sind einen Anspruch an jemanden, so gibt es Gerichte und Statthalter; da laßt sie sich untereinander verklagen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn nun Demetrius und die Zunft der Kunsthandwerker mit ihm Grund zu einer Klage gegen jemand haben, nun, so werden ja Gerichtstage abgehalten, und es gibt Statthalter; dort mögen sie ihre Sache miteinander abmachen! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn nun Demetrius und die Kunsthandwerker mit ihm gegen jemand eine Sache haben, so werden Gerichtstage gehalten, und es sind Statthalter da. Mögen sie einander verklagen! |
Schlachter 1952: | Haben aber Demetrius und die Künstler, die mit ihm sind, an jemand einen Anspruch, so werden Gerichtstage gehalten, und es sind Statthalter da; sie mögen einander verklagen! |
Schlachter 1998: | Wenn aber Demetrius und die Künstler, die mit ihm sind, gegen jemand eine Klage haben, so werden Gerichtstage gehalten, und es sind Statthalter da; sie mögen einander verklagen! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber Demetrius und die Künstler, die mit ihm sind, gegen jemand eine Klage haben, so werden Gerichtstage gehalten, und es sind Statthalter da; sie mögen einander verklagen! |
Zürcher 1931: | Haben nun Demetrius und die Kunsthandwerker mit ihm an jemand einen Anspruch, so werden Gerichtstage gehalten und sind Statthalter da; mögen sie einander verklagen! -Apostelgeschichte 13, 7; 18, 12. |
Luther 1912: | Hat aber Demetrius und die mit ihm sind vom Handwerk, an jemand einen Anspruch, so hält man Gericht und sind Landvögte da; lasset sie sich untereinander verklagen. |
Luther 1912 (Hexapla 1989): | Hat aber Demetrius und die mit ihm sind vom Handwerk, an jemand einen Anspruch, so hält man Gericht und sind Landvögte da; lasset sie sich untereinander verklagen. |
Luther 1545 (Original): | Hat aber Demetrius vnd die mit jm sind vom Handwerck, zu jemand einen Anspruch, So helt man Gericht, vnd sind Landuögte da, lasset sie sich vnternander verklagen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Hat aber Demetrius, und die mit ihm sind vom Handwerk, an jemand einen Anspruch, so hält man Gericht, und sind Landvögte da; lasset sie sich untereinander verklagen. |
Neue Genfer Übersetzung 2011: | Wenn Demetrius und die Handwerker, die mit ihm gekommen sind, eine Anklage gegen jemand vorbringen wollen, fällt das in die Zuständigkeit der Prokonsuln, und es gibt dafür bestimmte Gerichtstage. Dort können 'die gegnerischen Parteien' ihren Streit austragen. |
Albrecht 1912/1988: | Haben aber Demetrius und seine Berufsgenossen wider jemand eine Beschwerde, nun, so gibt's Gerichtstage und Statthalter: da mögen sie einander verklagen! |
Meister: | Wenn nun aber Demetrius und die Künstler mit ihm einen Rechtshandel gegen sie haben, halten sie Gericht, und Prokonsule sind da; laßt sie sich untereinander anklagen. -Apostelgeschichte 13, 7; 18, 12. |
Menge 1949 (Hexapla 1997): | Wenn nun Demetrius und die Zunft der Kunsthandwerker mit ihm Grund zu einer Klage gegen jemand haben, nun, so werden ja Gerichtstage abgehalten, und es gibt Statthalter; dort mögen sie ihre Sache miteinander abmachen! |
Nicht revidierte Elberfelder 1905: | Wenn nun Demetrius und die Künstler mit ihm wider jemand eine Sache haben, so werden Gerichtstage gehalten, und es sind Statthalter da; mögen sie einander verklagen. |
Revidierte Elberfelder 1985-1991: | Wenn nun Demetrius und die Kunsthandwerker mit ihm gegen jemand eine Sache haben, so werden Gerichtstage gehalten, und es sind Statthalter da. Mögen sie einander verklagen! |
Robinson-Pierpont (01.12.2022): | Wenn also nun Demetrius und die Handwerker bei ihm gegen jemanden eine Sache haben, werden Gerichtstage abgehalten, und es gibt Prokonsuln. Sie sollen gegeneinander klagen! |
Interlinear 1979: | Wenn nun Demetrius und die Kunsthandwerker mit ihm haben gegen irgendeinen eine Streitsache, Gerichtstage werden gehalten, und Statthalter sind; sie sollen anklagen einander! |
NeÜ 2024: | Wenn Demetrius und seine Kunsthandwerker Anklage gegen jemand erheben wollen, so gibt es dafür Gerichtstage und den Prokonsul. (Der Statthalter einer Provinz, die hier dem römischen Senat unterstand, sprach regelmäßig in der Hauptstadt des Gerichtsbezirks Recht und war für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung zuständig.) Dort können sie sich gegenseitig verklagen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn also Demetrius und die Kunstwerker, die mit ihm zusammen sind, gegen jemanden eine Sache haben: Es werden Gerichtsversammlungen gehalten, und es gibt Statthalter(a); sie sollen Klage gegeneinander einreichen. -Fussnote(n): (a) d. h.: Prokonsuln, durch die eine dem röm. Senat unterstellte Provinz regiert wurde. |
English Standard Version 2001: | If therefore Demetrius and the craftsmen with him have a complaint against anyone, the courts are open, and there are proconsuls. Let them bring charges against one another. |
King James Version 1611: | Wherefore if Demetrius, and the craftsmen which are with him, have a matter against any man, the law is open, and there are deputies: let them implead one another. |
Robinson-Pierpont 2022: | Εἰ μὲν οὖν Δημήτριος καὶ οἱ σὺν αὐτῷ τεχνῖται ἔχουσιν πρός τινα λόγον, ἀγοραῖοι ἄγονται, καὶ ἀνθύπατοί εἰσιν· ἐγκαλείτωσαν ἀλλήλοις. |
Franz Delitzsch 11th Edition: | לָכֵן אִם־לִדְמַטְרִיוֹס וְלֶחָרָשִׁים אֲשֶׁר אִתּוֹ דְּבַר־רִיב עִם־אִישׁ הִנֵּה יְמֵי בֵית־דִּין לָנוּ וְשָׂרֵי מְדִינָה וְיָבִיאוּ אֲלֵיהֶם אֶת־רִיבָם |