Luther 1984: | Ich rede aber nicht von deinem eigenen Gewissen, sondern von dem des andern. Denn warum sollte ich das Gewissen eines andern über meine Freiheit urteilen lassen? |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | ich meine damit jedoch nicht euer eigenes Gewissen, sondern das des anderen; denn warum soll ich meine Freiheit von dem Gewissen eines anderen richten-1- lassen? -1) = schuldig sprechen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | ich meine aber nicht das eigene Gewissen, sondern das des anderen-a-. Denn warum wird meine Freiheit von einem anderen Gewissen beurteilt? -a) Römer 14, 15. |
Schlachter 1952: | Ich rede aber nicht von deinem eigenen Gewissen, sondern von dem des andern; denn warum sollte meine Freiheit von dem Gewissen eines andern gerichtet werden? |
Schlachter 1998: | Ich rede aber nicht von deinem eigenen Gewissen, sondern von dem des anderen; denn warum sollte meine Freiheit von dem Gewissen eines anderen gerichtet werden? |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ich rede aber nicht von deinem eigenen Gewissen, sondern von dem des anderen; denn warum sollte meine Freiheit von dem Gewissen eines anderen gerichtet werden? |
Zürcher 1931: | Ich rede aber nicht vom eignen Gewissen, sondern von dem des andern; denn warum wird meine Freiheit von einem fremden Gewissen gerichtet? |
Luther 1912: | Ich sage aber vom Gewissen, nicht deiner selbst, sondern des andern. Denn warum sollte ich meine Freiheit lassen richten von eines andern Gewissen? |
Luther 1912 (Hexapla 1989): | Ich sage aber vom Gewissen, nicht deiner selbst, sondern des andern. Denn warum sollte ich meine Freiheit lassen richten von eines andern Gewissen? |
Luther 1545 (Original): | Ich sage aber vom gewissen, nicht dein selbs, sondern des andern. Denn warumb solte ich meine Freiheit lassen vrteilen, von eines andern gewissen? -[Lassen vrteilen] Er mag mich vrteilen, aber mein Gewissen sol darumb vngeurteilet vnd vngefangen sein, ob ich jm eusserlich weiche zu dienst. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Ich sage aber vom Gewissen nicht dein selbst, sondern des andern. Denn warum sollte ich meine Freiheit lassen urteilen von eines andern Gewissen? |
Neue Genfer Übersetzung 2011: | Wohlgemerkt, ich spreche vom Gewissen des anderen. Was mein eigenes Gewissen betrifft, bin ich frei. Doch warum sollte ich mich so verhalten, dass das Gewissen des anderen verletzt wird und er meine Freiheit verurteilt? |
Albrecht 1912/1988: | Hier denke ich nicht an euer eignes Gewissen, sondern an das Gewissen des andern-1-. Denn warum soll ich meine Freiheit von dem Gewissen eines andern beurteilen lassen? -1) dieser andre ist ein Christ mit einem schwachen Gewissen. |
Meister: | Vom Gewissen aber sage ich, nicht das eigene, sondern das des anderen! Denn warum wird meine Freiheit-a- von dem Gewissen des anderen beurteilt? -a) Römer 14, 16. |
Menge 1949 (Hexapla 1997): | ich meine damit jedoch nicht euer eigenes Gewissen, sondern das des anderen; denn warum soll ich meine Freiheit von dem Gewissen eines anderen richten-1- lassen? -1) = schuldig sprechen. |
Nicht revidierte Elberfelder 1905: | des Gewissens aber, sage ich, nicht deines eigenen, sondern desjenigen des anderen; denn warum wird meine Freiheit von einem anderen Gewissen beurteilt? |
Revidierte Elberfelder 1985-1991: | Ich meine aber nicht das eigene Gewissen, sondern das des anderen-a-. Denn warum wird meine Freiheit von einem anderen Gewissen beurteilt? -a) Römer 14, 15. |
Robinson-Pierpont (01.12.2022): | Mit „Gewissen“ meine ich nun nicht, das eigene, sondern das des anderen. Zu welchem Zweck wird meine Freiheit vom anderen Gewissen beurteilt? |
Interlinear 1979: | Mit Gewissen aber meine ich nicht das von einem selbst, sondern das des anderen. Warum denn meine Freiheit wird gerichtet von einem anderen i Gewissen? |
NeÜ 2024: | Ich meine nicht das eigene Gewissen, sondern das des anderen. - Aber warum sollte ich meine Freiheit vom Gewissen eines anderen abhängig machen? |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wegen des Gewissens, sage ich: nicht des eigenen, sondern des anderen; denn wozu wird meine Freiheit vom Gewissen eines anderen gerichtet?(a) -Fussnote(n): (a) i. S. v.: denn zu welchem Zweck [sollte ich riskieren, dass] meine Freiheit gerichtet (i. S. v.: verurteilt) werde von dem Gewissen eines anderen? -Parallelstelle(n): Römer 14, 13.21 |
English Standard Version 2001: | I do not mean your conscience, but his. For why should my liberty be determined by someone else's conscience? |
King James Version 1611: | Conscience, I say, not thine own, but of the other: for why is my liberty judged of another [man's] conscience? |
Robinson-Pierpont 2022: | Συνείδησιν δὲ λέγω, οὐχὶ τὴν ἑαυτοῦ, ἀλλὰ τὴν τοῦ ἑτέρου· ἵνα τί γὰρ ἡ ἐλευθερία μου κρίνεται ὑπὸ ἄλλης συνειδήσεως; |
Franz Delitzsch 11th Edition: | וְהַלֵּב שֶׁאֲנִי אֹמֵר לֹא לִבְּךָ כִּי אִם־לֵב רֵעֶךָ כִּי לָמָּה־זֶּה תִּדּוֹן חֵרוּתִי עַל־יְדֵי לֵב הָאַחֵר |
Kommentar: | |
Peter Streitenberger 2022: | Συνείδησιν („Gewissen“) wird ohne Artikel gebraucht, was auf eine metasprachliche Verwendung hinweist, d.h. Paulus bespricht das soeben gebrauchte Wort und beschreibt näher, wie er es meint. Paulus wirft zwei Fragen auf. Mit γὰρ („denn“) leitet Paulus den Grund ein, warum man beim Hinweis darauf, es ist Götzenopfer, nicht essen soll, da das Gewissen des anderen davon betroffen wird. Die Freiheit, davon zu essen, ist nämlich dann vorbei, wenn jemand anderes dadurch zu Fall kommt bzw. den Gläubigen verurteilen oder lästern (vgl. nächster Vers) kann, wenn dieser aufgrund seiner Freiheit auch das Götzenopfer isst. D.h. mit seiner Freiheit sollte man keinem anderen einen Grund zum Anstoß geben. Die Antwort auf die rhetorische Frage könnte lauten: „Es hat keinen Zweck, wenn mein Gewissen von dem eines anderen beurteilt wird“. Aber wenn es dem anderen Probleme bereitet oder einen Grund zur Lästerung gibt, dann ist es nicht gut, auf seine Freiheit zu pochen und dennoch zu essen. Mit ἐλευθερία („Freiheit“) meint Paulus, die christliche Freiheit, alles essen zu dürfen. Diese wird dann eingeschränkt, wenn sie zum Problem für andere wird bzw. zum Anlass gelästert zu werden. |
John MacArthur Studienbibel: | 10, 28: Wenn man bei einem Ungläubigen zu Gast ist und man ihm keinen Anstoß geben möchte, ist es sogar besser, ihm doch Anstoß zu geben und nicht vom angebotenen Götzenopferfleisch zu essen, um des schwächeren Christen willen, der Anstoß nehmen würde, wenn er mitessen müsste. Liebe zu anderen Gläubigen ist unser stärkstes Zeugnis (Johannes 13, 34.35). |