Hebräer 9, 17

Der Brief an die Hebräer (Hebräerbrief)

Kapitel: 9, Vers: 17

Hebräer 9, 16
Hebräer 9, 18

Luther 1984:Denn ein Testament tritt erst in Kraft mit dem Tode; es ist noch nicht in Kraft, solange der noch lebt, der es gemacht hat.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):eine Stiftung wird ja erst nach Eintritt des Todes rechtskräftig, während sie durchaus keine Kraft-1- besitzt, solange der Stifter noch lebt. -1) = Geltung.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Denn ein Testament ist gültig, wenn der Tod eingetreten ist-1-, weil es niemals Kraft hat, solange der lebt, der das Testament gemacht hat. - -1) w: bei Toten.
Schlachter 1952:denn ein Testament tritt auf Todesfall hin in kraft, da es keine Gültigkeit hat, solange der Testator lebt.
Schlachter 1998:denn ein Testament tritt auf den Todesfall hin in Kraft, da es keine Gültigkeit hat, solange derjenige lebt, der das Testament gemacht hat.
Schlachter 2000 (05.2003):denn ein Testament tritt auf den Todesfall hin in Kraft, da es keine Gültigkeit hat, solange derjenige lebt, der das Testament gemacht hat.
Zürcher 1931:denn ein Testament ist (nur) für den Todesfall fest, weil es keine Kraft hat, solange der lebt, der es errichtet hat.
Luther 1912:Denn ein Testament wird fest durch den Tod; es hat noch nicht Kraft, wenn der noch lebt, der es gemacht hat.
Luther 1912 (Hexapla 1989):Denn ein Testament wird fest durch den Tod; es hat noch nicht Kraft, wenn der noch lebt, der es gemacht hat.
Luther 1545 (Original):Denn ein Testament wird fest durch den Tod, Anders hat es noch nicht macht, wenn der noch lebet, der es gemacht hat.
Luther 1545 (hochdeutsch):Denn ein Testament wird fest durch den Tod, anders hat es noch nicht Macht, wenn der noch lebet, der es gemacht hat.
Neue Genfer Übersetzung 2011:Erst im Todesfall wird es gültig; solange der Betreffende lebt, ist es noch nicht rechtskräftig.
Albrecht 1912/1988:Eine Stiftung wird erst dann rechtskräftig, wenn der Erblasser tot ist; bei seinen Lebzeiten hat sie keine Gültigkeit.
Meister:Denn ein Testament ist bei Toten fest, weil es sonst niemals Kraft hat, solange der Erblasser lebt.
Menge 1949 (Hexapla 1997):eine Stiftung wird ja erst nach Eintritt des Todes rechtskräftig, während sie durchaus keine Kraft-1- besitzt, solange der Stifter noch lebt. -1) = Geltung.
Nicht revidierte Elberfelder 1905:Denn ein Testament ist gültig, wenn der Tod eingetreten ist-1-, weil es niemals Kraft hat, solange der lebt, der das Testament gemacht hat;> -1) eig: bei o. über Toten.++
Revidierte Elberfelder 1985-1991:Denn ein Testament ist gültig, wenn der Tod eingetreten ist-1-, weil es niemals Kraft hat, solange der lebt, der das Testament gemacht hat. - -1) w: bei Toten.
Robinson-Pierpont (01.12.2022):Denn ein Testament ist beim Todesfall gültig, da es niemals in Kraft tritt, wenn der Verordnende lebt.
Interlinear 1979:denn ein Testament aufgrund von Toten fest, da niemals es stark ist, solange lebt der das Testament gemacht Habende.
NeÜ 2024:Erst durch dessen Tod tritt es in Kraft, denn solange er lebt, hat es keine Gültigkeit.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):denn ein Bund wird über toten [Opfern] bestätigt, da er niemals in Kraft tritt, wenn der sich Verbündende 'lebt'(a);
-Fussnote(n): (a) Da die Tieropfer den Tod des Bundesschließenden darstellen, bedeutet wenn der sich Verbündende lebt hier: wenn sein Tod nicht getragen wird (o.: stellvertretend auf sich genommen wird, V. 16), d. h., wenn kein ‹stellvertretendes› Opfer für den sich Verbündenden dargebracht wird.
English Standard Version 2001:For a will takes effect only at death, since it is not in force as long as the one who made it is alive.
King James Version 1611:For a testament [is] of force after men are dead: otherwise it is of no strength at all while the testator liveth.
Robinson-Pierpont 2022:διαθήκη γὰρ ἐπὶ νεκροῖς βεβαία, ἐπεὶ μήποτε ἰσχύει ὅτε ζῇ ὁ διαθέμενος.
Franz Delitzsch 11th Edition:כִּי רַק־בְּמוֹת הַמֵּת תִּכּוֹן הַצַּוָּאָה וְאֵין לָהּ תֹּקֶף בְּחַיֵּי הַנֹּתֵן



Kommentar:
Peter Streitenberger 2022:Zum Ausdruck ἐπὶ νεκροῖς („beim Todesfall“) vgl. Appian in Mithridatica 443.3, der über Verschleppte, die man in der Heimat bereits für tot hielt, schreibt, und man ihnen daher Grabstätten errichtete, die dann aber doch lebendig heimkamen:„καὶ πολλοὶ κενοτάφια σφῶν κατέλαβον ὡς ἐπὶ νεκροῖς γενόμενα“. „Und viele fanden ihre eigenen leeren Grabstätten vor, wie es beim Todesfall geschehen wäre“. Pausanias schreibt in Graeciae descriptio 10.25, 3 von der Bestattung eines Toten, der die beim Todesfall üblichen Riten zu seiner Ehre erhielt: „καὶ τέως ὁμοῦ Νέστορι ὁ Μενέλαος πλέων τότε κατὰ αἰτίαν ἀπελείφθη ταύτην, ἵνα μνήματος καὶ ὅσα ἐπὶ νεκροῖς ἄλλα ἀξιώσειε τὸν Φρόντιν“. „Und bis dahin segelten Nestor und Menelaos gemeinsam, aber dann wurde er aus dem Grund zurückgelassen, dass er Phrontis mit einem Grabmal und den anderen (Dingen) beim Todesfall Ehre erweisen möge“. Vgl. Clemens Alexandrinus, Protrepticus 34.1, der tote Berühmtheiten erwähnt und beschreibt, dass anlässlich ihres Todes Mysterien abgehalten werden: „Μυστήρια ἦσαν ἄρα, ὡς ἔοικεν, οἱ ἀγῶνες ἐπὶ νεκροῖς διαθλούμενοι, ὥσπερ καὶ τὰ λόγια“. „Mysterien sind also, wie mir scheint, die Wettkämpfe, die am Todestag durchgeführt werden, genau wie auch die Orakel“. Ebenso Anonymus Lexikographus in Chi.89.1, wo er Trankopfer zum Anlass bei Todesfällen oder Totengedenken erwähnt: „χοάς· ἐκχύσεις, ἐναγίσματα ἐπὶ νεκροῖς“. „Trankgaben: Trankopfer, Totenopfer beim Todestag“. Isodorus umschreibt in Epistula 1576.3 den Ausdruck mit μετὰ θάνατον („nach dem Tod“). Somit wird ἐπὶ νεκροῖς analog zu τὰ γενέσια („der Geburtstag“), ebenfalls Plural, regelhaft für den „Todestag“ oder „Todesfall“ benutzt. Der Verodnende ist der Testator.



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