Luther 1984: | Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er meinen Bund gebrochen hat. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ein unbeschnittener Männlicher aber, der am Fleisch seiner Vorhaut nicht beschnitten worden ist, - ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden: meinen Bund hat er gebrochen!» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Ein unbeschnittener Männlicher aber, der am Fleisch seiner Vorhaut nicht beschnitten ist, diese Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk-1a-; meinen Bund hat er ungültig gemacht-b-! -1) w: aus ihren Völkern, d.h. Volksgenossen. a) 2. Mose 30, 33.38. b) 2. Mose 4, 24-26. |
Schlachter 1952: | Und wenn ein Knäblein an der Vorhaut seines Fleisches nicht beschnitten wird, dessen Seele soll aus seinem Volke ausgerottet werden, weil es meinen Bund gebrochen hat. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und ein unbeschnittener Mann, einer, der sich nicht beschneiden lässt am Fleisch seiner Vorhaut, dessen Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er meinen Bund gebrochen hat! |
Zürcher 1931: | Ein Unbeschnittener aber - nämlich was männlich ist und unbeschnitten bleibt an der Vorhaut -, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden: meinen Bund hat er gebrochen. |
Luther 1912: | Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ein vorhautiger Mann aber, der am Fleisch seiner Vorhaut sich nicht beschneiden läßt, gerodet werde solch Wesen aus seinen Volkleuten, meinen Bund hat er gesprengt. |
Tur-Sinai 1954: | Ein unbeschnittener Mann aber, der am Fleisch seiner Vorhaut nicht beschnitten ist, ein solches Wesen soll aus seinen Sippen getilgt werden; meinen Bund hat er gebrochen.» |
Luther 1545 (Original): | Vnd wo ein Kneblin nicht wird beschnitten, an der vorhaut seines Fleischs, Des Seele sol ausgerottet werden aus seinem Volck, darumb, das es meinen Bund vnterlassen hat. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und wo ein Knäblein nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat. |
NeÜ 2024: | Ein Unbeschnittener, ein Mann, bei dem die Vorhaut nicht entfernt wurde, muss von seinem Stammesverband beseitigt (Entweder durch Verbannung oder Tod.) werden. Er hat meinen Bund gebrochen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Aber ein unbeschnittener Männlicher, jemand, der am Fleisch seiner Vorhaut nicht beschnitten ist, jene Seele muss aus ihren Volksscharen ausgerottet werden! Meinen Bund hat er gebrochen. -Parallelstelle(n): 2. Mose 4, 24-26; Apostelgeschichte 7, 51 |
English Standard Version 2001: | Any uncircumcised male who is not circumcised in the flesh of his foreskin shall be cut off from his people; he has broken my covenant. |
King James Version 1611: | And the uncircumcised man child whose flesh of his foreskin is not circumcised, that soul shall be cut off from his people; he hath broken my covenant. |
Westminster Leningrad Codex: | וְעָרֵל זָכָר אֲשֶׁר לֹֽא יִמּוֹל אֶת בְּשַׂר עָרְלָתוֹ וְנִכְרְתָה הַנֶּפֶשׁ הַהִוא מֵעַמֶּיהָ אֶת בְּרִיתִי הֵפַֽר |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 17, 14: soll ausgerottet werden aus seinem Volk. Das bedeutete, abgeschnitten zu sein von der Gemeinschaft, welcher der Bund galt, und somit den Verlust aller zeitlichen Segnungen, die sich daraus ergaben, zur besonderen, erwählten und theokratischen Nation zu gehören. Dieser Verlust konnte bis zum Tod durch göttliches Gericht führen. 17, 15 Sarai … Sarah. Da Sarai (»meine Fürstin«) die Vorfahrin der verheißenen Nationen und Könige werden sollte, änderte Gott ihren Namen in Sarah und nahm damit das einschränkende Personalpronomen »mein« weg und nannte sie »Fürstin« (V. 16). |