Luther 1984: | Spricht aber der Sklave: Ich habe meinen Herrn lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: «Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden», |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Falls aber der Sklave sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht als Freier ausziehen!, |
Schlachter 1952: | Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber der Sklave erklärt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht freigelassen werden!, |
Zürcher 1931: | Erklärt jedoch der Sklave: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden, |
Luther 1912: | Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, |
Buber-Rosenzweig 1929: | Spricht aber, spricht der Knecht: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und die mir Gebornen, ich will nicht in Ledigung gehn, |
Tur-Sinai 1954: | Wenn jedoch der Knecht spricht: ,Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei gehen'; |
Luther 1545 (Original): | Spricht aber der Knecht, Ich hab meinen Herrn lieb, vnd mein weib vnd kind, ich wil nicht frey werden, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, |
NeÜ 2024: | Wenn der Sklave aber sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Sollte der leibeigene Knecht aber ausdrücklich sagen: 'Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Söhne(a). Ich will nicht frei ausziehen', -Fussnote(n): (a) o.: Kinder; das heb. Wort ben (Sohn) kann auch für Kind verwendet werden. -Parallelstelle(n): 5. Mose 15, 16; 2. Korinther 5, 14.15 |
English Standard Version 2001: | But if the slave plainly says, 'I love my master, my wife, and my children; I will not go out free,' |
King James Version 1611: | And if the servant shall plainly say, I love my master, my wife, and my children; I will not go out free: |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם אָמֹר יֹאמַר הָעֶבֶד אָהַבְתִּי אֶת אֲדֹנִי אֶת אִשְׁתִּי וְאֶת בָּנָי לֹא אֵצֵא חָפְשִֽׁי |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 2: Das Gesetz des Sklaven garantierte Freiheit nach einer festgesetzten Periode von 6 Arbeitsjahren, es sei denn, der Sklave entschied sich für einen dauerhaften Dienst, aber das wäre kein Dienstverhältnis der Ausnutzung, sondern der Liebe (V. 5). Jeder dauerhafte, unfreiwillige Dienst eines hebräischen Sklaven für einen hebräischen Herrn war für die israelitische Gemeinschaft offenbar unerwünscht und in Israel unbekannt (vgl. 3. Mose 25, 39-55). Außerdem wurde Vorsorge getroffen, um zu gewährleisten, dass Sklavinnen richtig behandelt würden und dass sie nicht durch absichtlich fehlerhaftes Verhalten auf Seiten ihres Herrn der Armut ausgeliefert werden durften. 21, 12-14 Vor den Gesetzen über Körperverletzung (V. 15-36) durch Mensch oder Tier stand das Gesetz der schwerwiegendsten Körperverletzung, die Tötung von Menschen. Die Todesstrafe stand nur auf Mord (absichtliche Tötung; s. 20, 13), wohingegen auf unabsichtliche Tötung die Strafe stand, an einen bestimmten Ort verbannt zu werden. Diese Orte erklärte Gott später zu Zufluchtsstädten (vgl. 4. Mose 35, 6-24; 5. Mose 19, 1-13). Für jemanden, der des vorsätzlichen Mordes schuldig war, gab es keinerlei Schutzgebiet. Der von anderen verursachte Unfalltod ist nicht von Menschen geplant, aber von Gott zugelassen. Das Gesetz bot einen Zufluchtsort an, jedoch fern der Heimat und fern von rächenden Verwandten. Oft lebte jemand, der einen anderen unabsichtlich erschlagen hatte, den Rest seines Lebens an diesem Zufluchtsort, weil er bis zum Tod des Hohenpriester dort bleiben musste (4. Mose 35, 25.28). |