Luther 1984: | so -a-bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre mit einem Pfriemen sein Ohr, und er sei sein Sklave für immer. -a) 5. Mose 1, 17; Psalm 82, 1. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | so soll sein Herr ihn vor Gott-1- hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. - -1) aÜs: vor die Götter = Richter (vgl. 2. Mose 22, 7.8; Psalm 82). |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | so soll ihn sein Herr vor Gott bringen-a- und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriem durchbohren; dann soll er ihm für ewig-1- dienen. -1) o: auf Dauer. a) 5. Mose 19, 17. |
Schlachter 1952: | ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. |
Schlachter 2000 (05.2003): | so soll ihn sein Herr vor Gott bringen und ihn an die Tür oder den Pfosten stellen, und er soll ihm seine Ohren mit einem Pfriem durchbohren, damit er ihm diene für alle Zeiten. |
Zürcher 1931: | so führe ihn sein Herr vor Gott; er führe ihn an die Türe oder an den Türpfosten, und dort durchbohre ihm sein Herr das Ohr mit einem Pfriem, und dann ist er für immer sein Sklave. |
Luther 1912: | so bringe ihn sein Herr vor die A) »Götter« und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. - A) Richter. - 2. Mose 22, 7.8.27; 5. Mose 15, 17; Psalm 82. |
Buber-Rosenzweig 1929: | dann lasse ihn sein Herr vor das Gottgericht treten und lasse ihn dann treten an die Tür oder an den Pfosten, da pfrieme sein Herr ihm das Ohr mit dem Pfriem, und nun diene er ihm auf immer. |
Tur-Sinai 1954: | so soll ihn sein Herr vor Gott führen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen, und sein Herr soll ihm sein Ohr mit einer Pfrieme durchriemen; dann soll er sein Knecht sein für immer. |
Luther 1545 (Original): | So bring jn sein Herr fur die Götter, vnd halt jn an die thür oder pfosten, vnd bore jm mit einer Pfrimen durch sein ohre, vnd er sey sein Knecht ewig. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | So bringe ihn sein Herr vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig. |
NeÜ 2024: | dann soll sein Herr ihn vor die Richter (Wörtlich: "vor Gott", das heißt, an den Ort, wo im Namen Gottes Recht gesprochen wurde, siehe 5. Mose 19, 17.) |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | so soll sein Herr ihn heranbringen vor die Götter(a) und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriem(b) durchbohren, und er soll ihm Knecht sein für ewig. -Fussnote(n): (a) d. h.: dort, wo im Namen Gottes (5. Mose 1, 17; 19, 17) Gericht gesprochen wird; i. S. v.: vor die Richter; vgl. 2. Mose 22, 7.8.27; Psalm 82, 1.6; Johannes 10, 34. (b) o.: mit einer Ahle; mit einer starken Nadel -Parallelstelle(n): 5. Mose 15, 17; 5. Mose 19, 17; Götter 2. Mose 22, 7.8; 2. Mose 22, 27; Psalm 82, 1.6; Johannes 10, 34 |
English Standard Version 2001: | then his master shall bring him to God, and he shall bring him to the door or the doorpost. And his master shall bore his ear through with an awl, and he shall be his slave forever. |
King James Version 1611: | Then his master shall bring him unto the judges; he shall also bring him to the door, or unto the door post; and his master shall bore his ear through with an aul; and he shall serve him for ever. |
Westminster Leningrad Codex: | וְהִגִּישׁוֹ אֲדֹנָיו אֶל הָאֱלֹהִים וְהִגִּישׁוֹ אֶל הַדֶּלֶת אוֹ אֶל הַמְּזוּזָה וְרָצַע אֲדֹנָיו אֶת אָזְנוֹ בַּמַּרְצֵעַ וַעֲבָדוֹ לְעֹלָֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 2: Das Gesetz des Sklaven garantierte Freiheit nach einer festgesetzten Periode von 6 Arbeitsjahren, es sei denn, der Sklave entschied sich für einen dauerhaften Dienst, aber das wäre kein Dienstverhältnis der Ausnutzung, sondern der Liebe (V. 5). Jeder dauerhafte, unfreiwillige Dienst eines hebräischen Sklaven für einen hebräischen Herrn war für die israelitische Gemeinschaft offenbar unerwünscht und in Israel unbekannt (vgl. 3. Mose 25, 39-55). Außerdem wurde Vorsorge getroffen, um zu gewährleisten, dass Sklavinnen richtig behandelt würden und dass sie nicht durch absichtlich fehlerhaftes Verhalten auf Seiten ihres Herrn der Armut ausgeliefert werden durften. 21, 12-14 Vor den Gesetzen über Körperverletzung (V. 15-36) durch Mensch oder Tier stand das Gesetz der schwerwiegendsten Körperverletzung, die Tötung von Menschen. Die Todesstrafe stand nur auf Mord (absichtliche Tötung; s. 20, 13), wohingegen auf unabsichtliche Tötung die Strafe stand, an einen bestimmten Ort verbannt zu werden. Diese Orte erklärte Gott später zu Zufluchtsstädten (vgl. 4. Mose 35, 6-24; 5. Mose 19, 1-13). Für jemanden, der des vorsätzlichen Mordes schuldig war, gab es keinerlei Schutzgebiet. Der von anderen verursachte Unfalltod ist nicht von Menschen geplant, aber von Gott zugelassen. Das Gesetz bot einen Zufluchtsort an, jedoch fern der Heimat und fern von rächenden Verwandten. Oft lebte jemand, der einen anderen unabsichtlich erschlagen hatte, den Rest seines Lebens an diesem Zufluchtsort, weil er bis zum Tod des Hohenpriester dort bleiben musste (4. Mose 35, 25.28). |