Luther 1984: | Beim Richten sollt ihr -a-die Person nicht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen und vor niemand euch scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu schwer sein, die -b-laßt an mich gelangen, damit ich sie höre. -a) 5. Mose 16, 19; 2. Chronik 19, 6.7. b) 2. Mose 21, 6. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ihr dürft beim Rechtsprechen die Person nicht ansehen: den Niedrigsten müßt ihr ebenso wie den Vornehmsten anhören und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes Sache-1-. Sollte aber ein Rechtsfall für euch zu schwierig sein, so legt ihn mir vor, damit ich die Untersuchung dabei führe.' -1) aÜs: denn das Gerichthalten (o: Rechtsprechen) geschieht für Gott. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Ihr sollt im Gericht nicht die Person ansehen-a-; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören-b-. Ihr sollt euch vor niemandem fürchten-c-, denn das Gericht ist Gottes Sache-d-. Die Sache aber, die zu schwer für euch ist, bringt vor mich, daß ich sie höre-e-! -a) 5. Mose 16, 19; 2. Mose 23, 2.3.6; Sprüche 28, 21; Jakobus 2, 1.9. b) Psalm 82, 2-4. c) Sprüche 29, 25; 1. Timotheus 5, 21. d) 1. Samuel 2, 25; 2. Chronik 19, 6. e) 5. Mose 17, 8.9; 2. Mose 18, 26. |
Schlachter 1952: | keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Im Gericht soll es kein Ansehen der Person geben, sondern ihr sollt den Geringen anhören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht steht bei Gott. Die Sache aber, die zu schwer für euch ist, die tragt an mich heran, dass ich sie höre! |
Zürcher 1931: | Ihr sollt kein Ansehen der Person kennen im Gerichte; den Kleinen sollt ihr hören wie den Grossen und euch vor niemand scheuen, denn das Gericht ist Gottes. Ist aber eine Sache euch zu schwer, so lasset sie an mich gelangen, dass ich sie höre.» -3. Mose 19, 15; 5. Mose 16, 19; 2. Mose 18, 22. |
Luther 1912: | Keine a) Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist b) Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre. - a) 5. Mose 16, 19. b) 2. Mose 21, 6. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ihr sollt kein Ansehn betrachten im Gericht, so Kleinen so Großen sollt ihr anhören. Nicht sollt ihr bangen vor Mannes Ansehn, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die euch zu hart ist, sollt ihr mir nahen, daß ich sie höre. |
Tur-Sinai 1954: | Ihr sollt kein Ansehen kennen im Gericht, den Geringen sollt ihr wie den Großen anhören, fürchtet vor niemand, denn das Gericht ist Gottes! Die Sache aber, die euch zu schwer ist, bringt vor mich, daß ich sie anhöre.' |
Luther 1545 (Original): | Keine Person solt jr im Gericht ansehen, Sondern solt den Kleinen hören wie den Grossen, vnd fur niemands Person euch schewen, Denn das Gerichtampt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, das ich sie höre. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen und vor niemandes Person euch scheuen. Denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre. |
NeÜ 2024: | Urteilt ohne Ansehen der Person und hört euch die kleinen Leute genauso wie die großen an. Lasst euch von keinem einschüchtern, denn beim Gericht geht es um Gottes Sache. Ist euch ein Rechtsfall zu schwer, dann legt ihn mir vor, dass ich ihn anhöre. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Seht im Gericht nicht das Angesicht [der Person] an. Den Kleinen sollt ihr anhören wie den Großen. Scheut euch vor niemandes Angesicht, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die für euch zu schwer sein wird, lasst vor mich herannahen, dass ich sie höre.' -Parallelstelle(n): Seht 5. Mose 16, 19; 2. Mose 23, 3.6; 3. Mose 19, 15; Psalm 82, 2-4; Sprüche 24, 23; Sprüche 28, 21; Jakobus 2, 1; Scheut Sprüche 29, 25; Jeremia 1, 17; Gericht 2. Chronik 19, 6; Sprüche 24, 12; Matthäus 7, 2; schwer 5. Mose 17, 8.9; 2. Mose 18, 26 |
English Standard Version 2001: | You shall not be partial in judgment. You shall hear the small and the great alike. You shall not be intimidated by anyone, for the judgment is God's. And the case that is too hard for you, you shall bring to me, and I will hear it.' |
King James Version 1611: | Ye shall not respect persons in judgment; [but] ye shall hear the small as well as the great; ye shall not be afraid of the face of man; for the judgment [is] God's: and the cause that is too hard for you, bring [it] unto me, and I will hear it. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹֽא תַכִּירוּ פָנִים בַּמִּשְׁפָּט כַּקָּטֹן כַּגָּדֹל תִּשְׁמָעוּן לֹא תָגוּרוּ מִפְּנֵי אִישׁ כִּי הַמִּשְׁפָּט לֵאלֹהִים הוּא וְהַדָּבָר אֲשֶׁר יִקְשֶׁה מִכֶּם תַּקְרִבוּן אֵלַי וּשְׁמַעְתִּֽיו |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 1, 9: S. Anm. zu 2. Mose 18 zur Erklärung des Hintergrundes. |