Luther 1984: | so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und Richter, die zu jener Zeit sein werden, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HErrn, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | dann sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit führen, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen dasein werden-a-. -a) 5. Mose 16, 18; 2. Mose 21, 6. |
Schlachter 1952: | so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit (im Amt) sein werden. |
Schlachter 2000 (05.2003): | so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit sein werden. |
Zürcher 1931: | so sollen die beiden Männer, die im Streite liegen, vor den Herrn, vor die Priester und die Richter treten, die zu jener Zeit sein werden. -5. Mose 17, 9. |
Luther 1912: | so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem Herrn, a) vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; - a) 5. Mose 17, 9. |
Buber-Rosenzweig 1929: | die beiden Männer, welche den Streit haben, erheben sich vor SEINEM Antlitz, vor dem Antlitz der Priester und der Richter, die es in jenen Tagen sein werden, |
Tur-Sinai 1954: | so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor den Ewigen hintreten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. |
Luther 1545 (Original): | So sollen die beide Menner, die eine sach mit einander haben, fur dem HERRN, fur den Priestern vnd Richtern stehen, die zur selben zeit sein werden. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; |
NeÜ 2024: | dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor das Angesicht Jahwehs treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden. -Parallelstelle(n): 5. Mose 17, 8.9; 5. Mose 21, 5.6 |
English Standard Version 2001: | then both parties to the dispute shall appear before the LORD, before the priests and the judges who are in office in those days. |
King James Version 1611: | Then both the men, between whom the controversy [is], shall stand before the LORD, before the priests and the judges, which shall be in those days; |
Westminster Leningrad Codex: | וְעָמְדוּ שְׁנֵֽי הָאֲנָשִׁים אֲשֶׁר לָהֶם הָרִיב לִפְנֵי יְהוָה לִפְנֵי הַכֹּֽהֲנִים וְהַשֹּׁפְטִים אֲשֶׁר יִהְיוּ בַּיָּמִים הָהֵֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 19, 1: Die Satzungen, die Mose in diesem Teil des Deuteronomiums erklärte, handeln im groben von sozialen und gemeinschaftlichen Anordnungen. Sie konzentrieren sich auf zwischenmenschliche Beziehungen. 19, 1 S. 4. Mose 35, 9-34 bezüglich der Absicht der Zufluchtsstädte. |