Luther 1984: | Hat er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so soll er nach dem Recht der Töchter an ihr tun. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter-1- zu behandeln. -1) = der freien Mädchen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und falls er sie seinem Sohn bestimmt, soll er nach dem Töchterrecht an ihr handeln. |
Schlachter 1952: | Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Verheiratet er sie aber mit seinem Sohn, so soll er nach dem Recht der Töchter mit ihr handeln. |
Zürcher 1931: | Bestimmt er sie aber für seinen Sohn, so soll er sie nach dem Töchterrecht ausstatten. |
Luther 1912: | Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Bestimmt er sie seinem Sohn, tue er ihr nach dem Recht der Töchter. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so muß er ihr tun nach dem Recht der Töchter. |
Luther 1545 (Original): | Vertrawet er sie aber seinem Son, so sol er Tochterrecht an jr thun. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. |
NeÜ 2024: | Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr das Recht einer Tochter einräumen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und falls er sie für seinen Sohn bestimmt, soll er ihr tun nach dem Recht der Töchter(a). -Fussnote(n): (a) d. h.: soll er sie wie seine eigene Tochter behandeln. |
English Standard Version 2001: | If he designates her for his son, he shall deal with her as with a daughter. |
King James Version 1611: | And if he have betrothed her unto his son, he shall deal with her after the manner of daughters. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם לִבְנוֹ יִֽיעָדֶנָּה כְּמִשְׁפַּט הַבָּנוֹת יַעֲשֶׂה לָּֽהּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 2: Das Gesetz des Sklaven garantierte Freiheit nach einer festgesetzten Periode von 6 Arbeitsjahren, es sei denn, der Sklave entschied sich für einen dauerhaften Dienst, aber das wäre kein Dienstverhältnis der Ausnutzung, sondern der Liebe (V. 5). Jeder dauerhafte, unfreiwillige Dienst eines hebräischen Sklaven für einen hebräischen Herrn war für die israelitische Gemeinschaft offenbar unerwünscht und in Israel unbekannt (vgl. 3. Mose 25, 39-55). Außerdem wurde Vorsorge getroffen, um zu gewährleisten, dass Sklavinnen richtig behandelt würden und dass sie nicht durch absichtlich fehlerhaftes Verhalten auf Seiten ihres Herrn der Armut ausgeliefert werden durften. 21, 12-14 Vor den Gesetzen über Körperverletzung (V. 15-36) durch Mensch oder Tier stand das Gesetz der schwerwiegendsten Körperverletzung, die Tötung von Menschen. Die Todesstrafe stand nur auf Mord (absichtliche Tötung; s. 20, 13), wohingegen auf unabsichtliche Tötung die Strafe stand, an einen bestimmten Ort verbannt zu werden. Diese Orte erklärte Gott später zu Zufluchtsstädten (vgl. 4. Mose 35, 6-24; 5. Mose 19, 1-13). Für jemanden, der des vorsätzlichen Mordes schuldig war, gab es keinerlei Schutzgebiet. Der von anderen verursachte Unfalltod ist nicht von Menschen geplant, aber von Gott zugelassen. Das Gesetz bot einen Zufluchtsort an, jedoch fern der Heimat und fern von rächenden Verwandten. Oft lebte jemand, der einen anderen unabsichtlich erschlagen hatte, den Rest seines Lebens an diesem Zufluchtsort, weil er bis zum Tod des Hohenpriester dort bleiben musste (4. Mose 35, 25.28). |