Luther 1984: | Hat ihr Herr sie für sich genommen und sie gefällt ihm nicht, so soll er sie auslösen lassen. Er hat aber nicht Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, nachdem er sie verschmäht hat. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, mißfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Falls sie ihrem Herrn mißfällt-1-, der sie für sich vorgesehen hatte-2-, lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an einen Ausländer-3- zu verkaufen, indem er sie treulos entläßt-4a-. -1) w: sie in den Augen ihres Herrn schlecht ist. 2) so lesen 6 hebrHs. sowie einige altÜs.; MasT: die er nicht bestimmt hat; o: der sie nicht . . . 3) w: an ein fremdes Volk. 4) w: weil er treulos an ihr gehandelt hat; o: weil sein Kleid auf ihr ist; o: in seinem Kleid auf ihr. a) 5. Mose 21, 14. |
Schlachter 1952: | Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber er hat keine Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. |
Zürcher 1931: | Gefällt sie ihrem Herrn nicht, nachdem er ihr beigewohnt hat, so soll er sie loskaufen lassen; doch ist er nicht befugt, sie an fremde Leute zu verkaufen, indem er treulos an ihr handelt. |
Luther 1912: | Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wird sie mißfällig in den Augen ihres Herrn, der sie sich bestimmt hatte, lasse er sie auslösen, fremdem Volk sie zu verkaufen hat er nicht Gewalt, weil er sie getäuscht hat. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hat, mißfällt, so soll er sie lösen lassen. Aber an fremde Sippe sie zu verkaufen, hat er nicht Gewalt, da sein Gewand auf ihr ist. |
Luther 1545 (Original): | Gesellet sie aber jrem Herrn nicht, vnd wil jr nicht zur Ehe helffen, so sol er sie zu lösen geben, Aber vnter ein frembd Volck sie zuuerkeuffen hat er nicht macht, weil er sie verschmehet hat. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat. |
NeÜ 2024: | Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn sie in den Augen ihres Herrn, der sie für sich bestimmt(a) hatte, übel ist, lasse er sie loskaufen. Er ist nicht ermächtigt, sie an ein auswärtiges Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. -Fussnote(n): (a) o.: zugeteilt; so a. i. Folg. -Parallelstelle(n): 5. Mose 21, 14 |
English Standard Version 2001: | If she does not please her master, who has designated her for himself, then he shall let her be redeemed. He shall have no right to sell her to a foreign people, since he has broken faith with her. |
King James Version 1611: | If she please not her master, who hath betrothed her to himself, then shall he let her be redeemed: to sell her unto a strange nation he shall have no power, seeing he hath dealt deceitfully with her. |
Westminster Leningrad Codex: | אִם רָעָה בְּעֵינֵי אֲדֹנֶיהָ אֲשֶׁר לא לוֹ יְעָדָהּ וְהֶפְדָּהּ לְעַם נָכְרִי לֹא יִמְשֹׁל לְמָכְרָהּ בְּבִגְדוֹ בָֽהּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 2: Das Gesetz des Sklaven garantierte Freiheit nach einer festgesetzten Periode von 6 Arbeitsjahren, es sei denn, der Sklave entschied sich für einen dauerhaften Dienst, aber das wäre kein Dienstverhältnis der Ausnutzung, sondern der Liebe (V. 5). Jeder dauerhafte, unfreiwillige Dienst eines hebräischen Sklaven für einen hebräischen Herrn war für die israelitische Gemeinschaft offenbar unerwünscht und in Israel unbekannt (vgl. 3. Mose 25, 39-55). Außerdem wurde Vorsorge getroffen, um zu gewährleisten, dass Sklavinnen richtig behandelt würden und dass sie nicht durch absichtlich fehlerhaftes Verhalten auf Seiten ihres Herrn der Armut ausgeliefert werden durften. 21, 12-14 Vor den Gesetzen über Körperverletzung (V. 15-36) durch Mensch oder Tier stand das Gesetz der schwerwiegendsten Körperverletzung, die Tötung von Menschen. Die Todesstrafe stand nur auf Mord (absichtliche Tötung; s. 20, 13), wohingegen auf unabsichtliche Tötung die Strafe stand, an einen bestimmten Ort verbannt zu werden. Diese Orte erklärte Gott später zu Zufluchtsstädten (vgl. 4. Mose 35, 6-24; 5. Mose 19, 1-13). Für jemanden, der des vorsätzlichen Mordes schuldig war, gab es keinerlei Schutzgebiet. Der von anderen verursachte Unfalltod ist nicht von Menschen geplant, aber von Gott zugelassen. Das Gesetz bot einen Zufluchtsort an, jedoch fern der Heimat und fern von rächenden Verwandten. Oft lebte jemand, der einen anderen unabsichtlich erschlagen hatte, den Rest seines Lebens an diesem Zufluchtsort, weil er bis zum Tod des Hohenpriester dort bleiben musste (4. Mose 35, 25.28). |