2. Mose 21, 32

Das zweite Buch Mose, Exodus

Kapitel: 21, Vers: 32

2. Mose 21, 31
2. Mose 21, 33

Luther 1984:Stößt es aber einen Sklaven oder eine Sklavin, so soll der Besitzer ihrem Herrn dreißig Lot Silber geben, und das Rind soll man steinigen.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel* Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Falls das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, soll sein Besitzer-1- ihrem Herrn dreißig Schekel Silber geben-a-, das Rind aber soll gesteinigt werden. -1) w: er. a) Matthäus 26, 15.
Schlachter 1952:Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schlachter 2000 (05.2003):Wenn aber das Rind einen Sklaven stößt oder eine Sklavin, so soll man ihrem Herrn 30 Schekel Silber bezahlen; das Rind aber muss gesteinigt werden.
Zürcher 1931:Stösst das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, so soll der Besitzer ihrem Herrn dreissig Lot Silber zahlen, das Rind aber soll man steinigen.
Luther 1912:Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Buber-Rosenzweig 1929:Stößt einen Knecht der Ochs oder eine Magd, gebe er Silbergelds dreißig Gewicht seinem Herrn, und der Ochs werde gesteinigt.
Tur-Sinai 1954:Wenn der Ochs einen Knecht oder eine Magd stößt, so gebe er ihrem Herrn dreißig Schekel Silber, und der Ochs soll gesteinigt werden.
Luther 1545 (Original):Stösset er aber einen Knecht oder Magd, so sol er jrem Herrn dreissig silbern Sekel geben, vnd den Ochsen sol man steinigen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.
NeÜ 2024:Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn 30 Schekel Silber (Etwa 330 Gramm. Siehe 1. Mose 23, 15.) zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Stößt das Rind einen leibeigenen Knecht - oder eine Magd -, so soll sein Besitzer dessen Herrn dreißig Schekel Silber geben, und das Rind soll gesteinigt werden.
-Parallelstelle(n): Sacharja 11, 12; Matthäus 26, 15
English Standard Version 2001:If the ox gores a slave, male or female, the owner shall give to their master thirty shekels of silver, and the ox shall be stoned.
King James Version 1611:If the ox shall push a manservant or a maidservant; he shall give unto their master thirty shekels of silver, and the ox shall be stoned.
Westminster Leningrad Codex:אִם עֶבֶד יִגַּח הַשּׁוֹר אוֹ אָמָה כֶּסֶף שְׁלֹשִׁים שְׁקָלִים יִתֵּן לַֽאדֹנָיו וְהַשּׁוֹר יִסָּקֵֽל



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