Luther 1984: | Wenn jemandes Rind eines andren Rind stößt, daß es stirbt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote Tier auch teilen.
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Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, daß es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.
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Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn jemandes Rind das Rind seines Nächsten stößt, so daß es stirbt, dann sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös-1- teilen, und auch das tote sollen sie teilen. -1) w: sein Geld.
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Schlachter 1952: | Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines andren zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
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Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote auch teilen.
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Zürcher 1931: | Wenn jemandes Rind das Rind eines andren stösst, sodass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös teilen, und auch das tote sollen sie teilen.
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Luther 1912: | Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
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Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn jemands Ochs den Ochsen seines Genossen trifft, daß er stirbt, sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und seinen Entgelt teilen, und auch den toten sollen sie teilen.
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Tur-Sinai 1954: | Und wenn eines Mannes Ochs den Ochsen eines andern stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und das Geld hierfür teilen, und auch den Toten sollen sie teilen.
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Luther 1545 (Original): | Wenn jemands Ochse eins andern ochsen stösset das er stirbt, So sollen sie den lebendigen ochsen verkeuffen, vnd das geld teilen, vnd das Ass auch teilen.
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Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
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NeÜ 2024: | Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen.
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Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und stößt jemandes Rind das Rind seines Nächsten, sodass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sein Geld teilen, und auch das tote sollen sie teilen.
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English Standard Version 2001: | When one man's ox butts another's, so that it dies, then they shall sell the live ox and share its price, and the dead beast also they shall share.
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King James Version 1611: | And if one man's ox hurt another's, that he die; then they shall sell the live ox, and divide the money of it; and the dead [ox] also they shall divide.
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Westminster Leningrad Codex: | וְכִֽי יִגֹּף שֽׁוֹר אִישׁ אֶת שׁוֹר רֵעֵהוּ וָמֵת וּמָכְרוּ אֶת הַשּׁוֹר הַחַי וְחָצוּ אֶת כַּסְפּוֹ וְגַם אֶת הַמֵּת יֶֽחֱצֽוּן
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