Luther 1984: | War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | (a) wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord-1- für ihn als vorliegend angenommen werden.* (b) Ersatz muß er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden. -1) o: Blutschuld. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm-1- Blutschuld. Er-2- muß zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den (Wert des) von ihm Gestohlenen verkauft werden. -1) d.h. dem Schläger des Diebes. 2) d.i. der Dieb. |
Schlachter 1952: | wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. |
Zürcher 1931: | Geschieht es aber nach Sonnenaufgang, so trifft ihn Blutschuld. Ersatz muss er leisten; hat er nichts, so soll er um den Wert des Gestohlenen verkauft werden. |
Luther 1912: | Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. |
Buber-Rosenzweig 1929: | war aber die Sonne über ihm aufgegangen, ist Blutlast seinetwegen; zahlen also soll er, bezahlen - hat er nichts, werde er um sein Gestohlnes verkauft. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn die Sonne über ihm aufgegangen war, hat man Blutschuld. Bezahlen soll er; wenn er nichts hat, werde er verkauft um seinen Diebstahl. |
Luther 1545 (Original): | Ist aber die Sonne vber jn auffgangen, So sol man das Blutgericht gehen lassen. Es sol aber ein Dieb widerstatten, Hat er nichts, so verkeuff man jn vmb seinen Diebstal. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten. Hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. |
NeÜ 2024: | (2) War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ist die Sonne über ihm(a) aufgegangen, so ist es ihm eine Blutschuld. Er(b) soll gewisslich erstatten. Hat er nichts, so soll er für sein Gestohlenes(c) verkauft werden. -Fussnote(n): (a) d. i.: über dem Dieb (b) d. i.: der Dieb (im Falle er nicht erschlagen wurde) (c) d. h.: um den Betrag |
English Standard Version 2001: | but if the sun has risen on him, there shall be bloodguilt for him. He shall surely pay. If he has nothing, then he shall be sold for his theft. |
King James Version 1611: | If the sun be risen upon him, [there shall be] blood [shed] for him; [for] he should make full restitution; if he have nothing, then he shall be sold for his theft. |
Westminster Leningrad Codex: | אִם זָרְחָה הַשֶּׁמֶשׁ עָלָיו דָּמִים לוֹ שַׁלֵּם יְשַׁלֵּם אִם אֵין לוֹ וְנִמְכַּר בִּגְנֵבָתֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 2: die Sonne über ihm aufgegangen. Ob sich ein Hausherr mit der Tötung eines Eindringlings schuldig macht, hängt davon ab, ob der Einbruch (wörtl. das »Durchgraben« durch die Lehmwände) bei Nacht oder bei Tag geschah. Nachts können die Absichten eines Eindringlings nicht so schnell bewertet werden wie tagsüber, außerdem wäre dann niemand wach, der zu Hilfe kommen könnte. |