Luther 1984: | Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er's dem Besitzer ersetzen.
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Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.
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Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
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Schlachter 1952: | Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;
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Schlachter 2000 (05.2003): | Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;
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Zürcher 1931: | Wird es ihm aber gestohlen, so soll er dem Besitzer Ersatz leisten.
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Luther 1912: | Stiehlt’s ihm aber ein Dieb, so soll er’s seinem Herrn bezahlen.
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Buber-Rosenzweig 1929: | Doch ist es gestohlen worden, von ihm weg gestohlen, bezahle ers seinem Eigner.
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Tur-Sinai 1954: | Ist es ihm aber gestohlen worden, soll er es seinem Eigentümer bezahlen.
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Luther 1545 (Original): | Stilets jm aber ein Dieb, so sol ers seinem Herrn bezalen.
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Luther 1545 (hochdeutsch): | Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
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NeÜ 2024: | (11) Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten.
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Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wurde es aber bei ihm [zu Hause] gestohlen, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
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English Standard Version 2001: | But if it is stolen from him, he shall make restitution to its owner.
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King James Version 1611: | And if it be stolen from him, he shall make restitution unto the owner thereof.
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Westminster Leningrad Codex: | וְאִם גָּנֹב יִגָּנֵב מֵעִמּוֹ יְשַׁלֵּם לִבְעָלָֽיו
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