Luther 1984: | Wenn du den Esel deines Widersachers unter seiner Last liegen siehst, so laß ihn ja nicht im Stich, sondern hilf mit ihm zusammen dem Tiere auf. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn du den Esel deines Widersachers unter seiner Last zusammengebrochen siehst, so hüte dich, ihn bei dem Tier allein-1- zu lassen! Du sollst unweigerlich im Verein mit ihm die Hilfeleistung vollbringen. - -1) = ohne Beistand. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Last zusammengebrochen siehst, dann laß ihn nicht ohne Beistand; du sollst ihn mit ihm zusammen aufrichten-1-. - -1) so nach LXX; MasT: Du mußt ihn auf jeden Fall bei ihm lassen. Nimmt man ein geringes Abschreibversehen an, so könnte es ursprünglich geheißen haben: Du mußt ihm auf jeden Fall helfen. |
Schlachter 1952: | Siehst du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen, könntest du es unterlassen, ihm zu helfen? Du sollst ihm samt jenem aufhelfen! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Siehst du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen, könntest du es unterlassen, ihm zu helfen? Du sollst ihm samt jenem unbedingt aufhelfen! |
Zürcher 1931: | Wenn du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen siehst, so sollst du ihn nicht ohne Beistand lassen, sondern ihm aufhelfen. |
Luther 1912: | Wenn du den Esel des, der dich haßt, siehst unter seiner Last liegen, hüte dich, und laß ihn nicht, sondern versäume gern das Deine um seinetwillen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Tracht erliegend siehst, enthalte dich, ihms zu überlassen - herunter, herunterlassen sollst du zusammen mit ihm. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn du den Esel deines Hassers sich hinstrecken siehst unter seiner Last, so hüte dich, es ihm zu überlassen; mit ihm zusammen sollst du (den Platz) verlassen. |
Luther 1545 (Original): | Wenn du des, der dich hasset, esel sihest vnter seiner last ligen, Hüt dich vnd las jn nicht, sondern verseume gern das deine vmb seinen willen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn du des, der dich hasset, Esel siehest unter seiner Last liegen, hüte dich und laß ihn nicht, sondern versäume gerne das Deine, um seinetwillen. |
NeÜ 2024: | Wenn der Esel deines Feindes unter seiner Last zusammengebrochen ist, dann geh nicht einfach vorbei, sondern hilf ihm, das Tier wieder auf die Beine zu bringen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Last ‹zusammengebrochen› liegen siehst, stehe davon ab, ‹ihn› diesem(a) [so] zu belassen; du sollst - mit ihm zusammen - ihm unbedingt aufhelfen ‹und ihn von der Traglast befreien›(b). -Fussnote(n): (a) d. i.: dem Hasser (b) Vgl. 5. Mose 22, 4. -Parallelstelle(n): 5. Mose 22, 4 |
English Standard Version 2001: | If you see the donkey of one who hates you lying down under its burden, you shall refrain from leaving him with it; you shall rescue it with him. |
King James Version 1611: | If thou see the ass of him that hateth thee lying under his burden, and wouldest forbear to help him, thou shalt surely help with him. |
Westminster Leningrad Codex: | כִּֽי תִרְאֶה חֲמוֹר שֹׂנַאֲךָ רֹבֵץ תַּחַת מַשָּׂאוֹ וְחָדַלְתָּ מֵעֲזֹב לוֹ עָזֹב תַּעֲזֹב עִמּֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 23, 1: Eine Liste verschiedener Gesetze, die den Schutz von gerechter und unparteiischer Gerechtigkeit für alle einschließt. Falsches Zeugnis, unkritisches Befolgen der Mehrheit, Bevorzugung und Bestechung tragen alle dazu bei, wahre Gerechtigkeit zu verderben. Die Haltung der Unparteilichkeit bedeutete auch, jemandem zu helfen, der Probleme mit seinen Tieren hatte, ob er nun Freund oder Feind ist. Wenn ihm nicht geholfen wurde, stand er in Gefahr, seinen Lebensunterhalt zu verlieren, was die anderen in seinem gesellschaftlichen Umfeld nicht zulassen durften. |