Luther 1984: | Die Länge des Vorhofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, und alle Behänge sollen von gezwirnter feiner Leinwand sein und seine Füße aus Kupfer.
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Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen, die Breite je fünfzig und die Höhe fünf Ellen betragen, nämlich Umhänge von gezwirntem Byssus; ihre Füße aber sollen von Kupfer sein.
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Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Die Länge des Vorhofs (betrage) hundert Ellen, die Breite fünfzig gegen fünfzig und die Höhe fünf Ellen: (alle Behänge seien aus) gezwirntem Byssus, ihre Fußgestelle aber (aus) Bronze.
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Schlachter 1952: | Und die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen; (die Umhänge) von gezwirnter weißer Baumwolle; und seine Füße sollen ehern sein.
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Schlachter 2000 (05.2003): | Und die Länge des Vorhofs soll 100 Ellen betragen, die Breite 50 Ellen, die Höhe 5 Ellen; sollen aus gezwirntem Leinen und die Füße aus Erz sein.
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Zürcher 1931: | Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, aus gezwirntem Byssus; und die zugehörigen Füsse sollen aus Erz sein.
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Luther 1912: | Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Leinwand, und seine Füße sollen ehern sein.
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Buber-Rosenzweig 1929: | - den Hof entlang hundert nach der Elle, in die Breite fünfzig gegen fünfzig, in die Höhe fünf Ellen gezwirnter Byssus, die Sockel dazu Erz.
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Tur-Sinai 1954: | Die Länge des Hofes sei hundert Ellen, und die Breite fünfzig gegen fünfzig, und die Höhe fünf Ellen, von gezwirntem Byssus, und ihre Sockel aus Kupfer
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Luther 1545 (Original): | Vnd die lenge des Hofs sol hundert ellen sein, die breite funffzig ellen, die höhe funff ellen, von gezwirnter weisser seiden, vnd seine füsse sollen ehern sein.
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Luther 1545 (hochdeutsch): | Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Seide; und seine Füße sollen ehern sein.
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NeÜ 2024: | Der ganze Vorhof ist also fünfzig Meter lang und 25 Meter breit. Die Planen aus dem gezwirnten Leinen ringsherum sind zweieinhalb Meter hoch. Die Sockel müssen alle aus Bronze sein.
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Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Die Länge des Vorhofs hundert Ellen, und die Breite fünfzig an je fünfzig, und die Höhe fünf Ellen, aus gezwirntem Byssus; und ihre Sockel aus Erz.
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English Standard Version 2001: | The length of the court shall be a hundred cubits, the breadth fifty, and the height five cubits, with hangings of fine twined linen and bases of bronze.
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King James Version 1611: | The length of the court [shall be] an hundred cubits, and the breadth fifty every where, and the height five cubits [of] fine twined linen, and their sockets [of] brass.
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Westminster Leningrad Codex: | אֹרֶךְ הֶֽחָצֵר מֵאָה בָֽאַמָּה וְרֹחַב חֲמִשִּׁים בַּחֲמִשִּׁים וְקֹמָה חָמֵשׁ אַמּוֹת שֵׁשׁ מָשְׁזָר וְאַדְנֵיהֶם נְחֹֽשֶׁת
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